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Versuchs des Cybergroomings

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (Stand: 11.04.2019)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will Kinder im Internet noch besser vor Täterinnen und Tätern schützen, die Kinder mit sexuellen Absichten ansprechen. Das Ansprechen von Kindern im Internet heißt in der Fachsprache „Cybergrooming“. Schon der gescheiterte Versuch, Kinder mit sexuellen Absichten anzusprechen, soll nun strafbar werden. Damit sind auch die Fälle erfasst, in denen Täterinnen und Täter nur denken mit einem Kind zu sprechen, es aber gar kein Kind ist. Zum Beispiel kann es sein, dass sie mit Polizistinnen oder Polizisten im Internet sprechen, die ermitteln.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind junge Menschen bis einschließlich 13 Jahren, die häufig das Internet nutzen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Das Gesetz kann junge Menschen vor sexueller und seelischer Gewalt umfassender schützen. Denn schon das sexuelle Ansprechen einer Person, die sich nur als Kind ausgibt, aber in Wahrheit zum Beispiel ein ermittelnder Polizist ist, wird strafbar. Weitere Versuche bei denen tatsächlich Kinder das Opfer eines solchen Ansprechens werden könnten, lassen sich dadurch möglicherweise verhindern. Außerdem können junge Menschen in ihrer sexuellen Entwicklung stärker geschützt werden. Kinder unter 14 Jahren mit sexuellen Belästigungserfahrungen oder Missbrauchserfahrungen leiden häufig unter seelischen Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen. Die Änderungen können dazu führen, dass weniger dieser Kinder unter solchen seelischen und geistigen Beeinträchtigungen leiden. Sind Kinder im Internet umfassender geschützt, geben ihnen ihre Eltern eventuell auch mehr Freiheiten bei der Internetnutzung. Dadurch können sie sich im Internet selbstständiger bewegen und vielleicht ihre Freundschaften und anderen Kontakte einfacher pflegen.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

Zum ausführlichen Jugend-Check
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