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Terminservice-/ Versorgungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) (Stand: 23.07.2018)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will dafür sorgen, dass alle Patientinnen und Patienten schneller einen Termin beim Arzt erhalten. Unter einer einheitlichen Telefonnummer soll man sich in einem Notfall melden können. Auch wenn man einen Termin bei einem Hausarzt oder einer Ärztin für Kinder und Jugendliche braucht, soll die Nummer weiterhelfen. Spätestens nach einer Woche soll man einen Termin erhalten. Das Gesetz will außerdem erreichen, dass in unterversorgten Regionen mehr Ärztinnen und Ärzte arbeiten dürfen und wollen. Denn es ist festgelegt, wie viele Arztpraxen es in einer Region geben darf – manchmal reicht das aber nicht aus, zum Beispiel auf dem Land, wo die Wege sehr weit sein können.

Manche Menschen haben ein größeres Risiko, sich mit HIV anzustecken. Es gibt Medikamente, die man einnehmen kann, damit das Risiko sich anzustecken kleiner ist. Das Gesetz will festlegen, dass man sich ab 16 Jahren von einem Arzt oder einer Ärztin beraten lassen kann und die Medikamente verschrieben bekommt, wenn man ein größeres Risiko hat.

Wer Krebs hat kann manchmal wegen der Erkrankung oder nach der Behandlung keine Kinder mehr bekommen. Das Gesetz will es möglich machen, dass deshalb vor der Behandlung Eizellen oder Samenzellen aus dem Körper entnommen und aufbewahrt werden. Dann ist die Chance größer, dass man später doch noch Kinder bekommen kann.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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