Was regelt das geplante Gesetz?
Mit dem Gesetz soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gestärkt werden. Auch soll die Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden Das sind Personen, denen eine Eingliederung in das berufliche und gesellschaftliche Leben ermöglicht werden soll. Das können Menschen sein, die zum Beispiel eine schwere Krankheit hatten. verbessert werden.
Hierfür sollen bei der Erbringung Maßnahmen getroffen werden, die Menschen mit (drohender) Behinderung vor Gewalt schützen. Besonders beachtet werden sollen dabei Frauen und Kindern mit (drohender) Behinderung.
Auch sollen Änderungen für Rehabilitandinnen oder Rehabilitanden erfolgen: So sollen zum Beispiel Personen einen Anspruch auf Eingliederungsleistungen Eingliederungsleistungen sind Leistungen, mit denen Menschen geholfen werden kann, wieder in Arbeitsmarkt zu kommen. Zum Beispiel in dem das Gehalt in den ersten Jahren vom Jobcenter übernommen wird. erhalten, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten (zum Beispiel Arbeitslosengeld II).
Junge erwerbsfähige Erwerbsfähig bedeutet, dass Menschen in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Personen mit einer Behinderung, die Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben, sollen in bestimmten Fällen über das geplante Ausbildungsende hinaus ihre außerbetriebliche Ausbildung durch die Jobcenter weiter gefördert bekommen: zum Beispiel, wenn der Grund dafür die Art oder Schwere ihrer Behinderung ist und diese Förderung notwendig ist, damit sie dauerhaft arbeiten können.
Außerdem sollen Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel in einer Werkstatt für behinderte Menschen ihre Ausbildung machen wollen, das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen können. Die Bundesagentur für ArbeitDie Bundesagentur für Arbeit ist eine staatliche Behörde. Die wichtigsten Aufgaben sind die Vermittlung von Lehrstellen und Jobs, die Berufsberatung und die Förderung der Berufsausbildung. soll Menschen mit Behinderung zum Beispiel hierbei bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen.
Welche jungen Menschen sind betroffen?
Betroffen sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre mit einer (drohenden) Behinderung, die Leistungen zur Teilhabe erhalten.
Betroffene sind auch junge Menschen bis 27 Jahre, die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind und die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Betroffen sind auch junge Menschen mit einer Behinderung, die erwerbsfähig sind und eine durch das Jobcenter bezahlte Ausbildung machen.
Betroffene sind außerdem junge Menschen bis 27 Jahre mit einer Behinderung, die das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen oder dies in Zukunft in Anspruch nehmen können.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?
Wenn Maßnahmen getroffen werden, die Menschen mit Behinderung vor Gewalt schützen, kann das zu einem besonderen Schutz junger Menschen mit (drohender) Behinderung vor Gewalt führen. Junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung sind besonders schutzbedürftig und benötigen geeignete Konzepte oder Maßnahmen.
Für junge Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten und in Zukunft auch einen Anspruch auf bestimmte Eingliederungsleistungen der Jobcenter erhalten, können sich die Bildungsbedingungen und Bildungsmöglichkeiten verbessern: Denn sie können möglicherweise in Zukunft leichter in die Arbeitswelt eingegliedert werden, da sie zusätzliche berufsorientierte Betreuungsleistungen und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen können. Dadurch kann sich für sie der Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern.
Wenn junge erwerbsfähige Personen mit einer Behinderung in bestimmten Fällen nach ihrem Ausbildungsende ihre außerbetriebliche Ausbildung durch die Jobcenter gefördert bekommen, können sie in Zukunft möglicherweise selbstständiger leben. Denn sie können dadurch zum Beispiel ihren Lebensunterhalt eigenständig verdienen und so auf eigenen Beinen stehen.
Wenn junge Menschen mit einer Behinderung das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen können, die zum Beispiel in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, können sie einen gleichberechtigten Zugang zu Berufsausbildungen haben und eine anerkannte Berufsausbildung machen. Dadurch können sich ihre Bildungsbedingungen verbessern und sie haben möglicherweise bessere Möglichkeiten auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Wenn die Bundesagentur für Arbeit Menschen mit Behinderung zum Beispiel bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt, können die jungen Menschen von der Beratung und dem Fachwissen der Bundesagentur für Arbeit profitieren. Dadurch können ihnen mehr Möglichkeiten bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz aufgezeigt werden und sie können einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Dies kann sich auch auf ihre Bildungsmöglichkeiten auswirken.
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Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.
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