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Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (Stand: 08.11.2019)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will, dass eine Stiefkindadoption nicht mehr nur bei verheirateten Ehepaaren möglich ist. In Zukunft soll eine Stiefkindadoption auch bei Paaren unterschiedlichen Geschlechts und bei gleichgeschlechtlichen Paaren möglich sein, die in einem Haushalt zusammenleben, aber nicht verheiratet sind. Dafür müssen die Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft besteht, wenn die Paare seit mindestens vier Jahren eheähnlich oder bereits als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem Kind zusammenleben. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft kann aber zum Beispiel auch dann bestehen, wenn Paare nur drei Jahre eheähnlich zusammenleben. Dann müssen gleichzeitig weitere Voraussetzungen vorliegen, um adoptieren zu können. So soll diese Lebensgemeinschaft dauerhaft und durch starke innere Bindungen geprägt sein sowie mehr als eine reine Haushaltsgemeinschaft darstellen.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

In der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe12 – 27 Jahre sind junge Menschen zwischen 21 und 27 Jahren betroffen, die in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden erfasst.

Betroffen sind außerdem StiefkinderAls Stiefkinder werden in diesem Sinne alle jungen Menschen verstanden, die Kinder der anderen Lebenspartnerin oder des anderen Lebenspartners sind und in die Lebensgemeinschaft mit eingebracht wurden, aber nicht zugleich eigene Kinder sind. zwischen 12 bis 27 Jahren, die in Zukunft von Paaren, die nicht verheiratet sind, adoptiert werden können.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Mit dem Gesetz kann das Wohl des Kindes gefördert werden, weil nun auch nicht verheiratete Paare ein Stiefkind adoptieren können. Der Schutz des Kindeswohls kann beispielsweise dadurch gestärkt werden, dass die Dauer für das Zusammenleben in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft in der Regel vier Jahre betragen soll. Dieser Zeitraum kann möglicherweise ein Anhaltspunkt für ein beständiges und ausgeglichenes Zusammenleben sein.

Außerdem können eine stabile PersönlichkeitsentwicklungUnter dem Begriff „Persönlichkeitsentwicklung“ wird die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit verstanden. Die Persönlichkeit eines Menschen zeigt sich zum Beispiel in seinen oder ihren Stärken, Vorlieben oder dem Umgang mit Krisen und Problemen. der adoptierten Stiefkinder und ein beständiges Zusammenleben innerhalb der Familie gefördert werden. Das kann sich förderlich auf eine gesunde geistige Heranreifung junger Menschen auswirken.

Zudem kann der Diskriminierung von Familien mit gleichgeschlechtlichen, unverheirateten Lebensgemeinschaften vorgebeugt werden, da nun auch hier Stiefkinder adoptiert werden können.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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