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Selbstbestimmungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Stand: 05.05.2023)

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Mit dem Gesetz soll es in Zukunft einfacher werden, den Geschlechtseintrag (männlich/ weiblich/ divers) und/oder die Vornamen einer Person im PersonenstandsregisterIn einem Personenstandsregister stehen Informationen über Personen. Zum Beispiel wann eine Person geboren ist oder geheiratet hat oder welches Geschlecht sie hat. Das Personenstandsregister wird vom Standesamt geführt. ändern zu lassen.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind junge transgeschlechtlicheTransgeschlechtlich bedeutet, dass Menschen sich nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Zum Beispiel fühlt sich ein Mann eher als Frau oder umgekehrt. Sie werden dann als transgeschlechtlich bezeichnet., intergeschlechtlicheIntergeschlechtlich bedeutet, dass ein Mensch von Geburt an nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, sondern Geschlechtsmerkmale von beiden Geschlechtern hat. Der Mensch hat dann zum Beispiel einen Penis und eine Gebärmutter. und nicht-binäreNicht-binär bedeutet, dass Menschen sich nicht ganz oder immer mit einem Geschlecht identifizieren. Sie fühlen sich also weder ganz/ immer weiblich, noch ganz/ immer männlich. Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren, die ihren Geschlechtseintrag und/oder ihre Vornamen ändern möchten.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Bislang müssen transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen junge Menschen die Änderung des Geschlechtseintrages und/oder ihrer Vornamen von einem Gericht beschließen lassen und zwei unabhängige psychologische Gutachten einholen, zum Beispiel von Ärztinnen oder Ärzten. Intergeschlechtliche Personen müssen bisher ein ärztliches Attest für ihre Änderung des Geschlechtseintrages und/oder ihrer Vornamen vorlegen. Mit dem Gesetz soll es in Zukunft eine einheitliche Regelung für die Betroffen geben. So sollen transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre junge Menschen in Zukunft ihren Geschlechtseintrag und/oder ihre Vornamen durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Dadurch können sie selbstbestimmter und weniger fremdbestimmt über ihre Geschlechtsidentität und/oder ihren selbst gewählten Vornamen entscheiden.

Auch junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, eine Erklärung über ihren Geschlechtseintrag und/oder ihre Vornamen beim Standesamt selber abgeben zu können. Dafür brauchen sie aber die Zustimmung ihrer Eltern. Wenn ihre Eltern nicht zustimmen, soll ein Familiengericht die Entscheidung der Sorgeberechtigten ersetzen. Dadurch können junge Menschen über 14 Jahre die Änderung ihres Geschlechtseintrages und/oder ihres Vornamens selbstbestimmt vorantreiben. Das kann sie in der Durchsetzung ihres persönlichen Willens und ihrer persönlichen Entwicklung stärken.

Durch die erleichterte Möglichkeit zur Änderung des Geschlechtseintrages und/oder der Vornamen könnten gerade transgeschlechtliche und nicht-binäre junge Menschen psychisch entlastet werden. Denn nun fallen die hohen Kosten für das Gerichtsverfahren und die psychologischen Begutachtungen weg, bei denen unter anderem häufig intime Fragen zum Beispiel zu ihrer Sexualität gestellt wurden. Diese Fragen können vor allem für junge Menschen unangenehm sein.

Insgesamt können die Neuregelungen außerdem dazu führen, dass transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre junge Menschen weniger Diskriminierungen erfahren. Denn sie müssten sich nicht mehr gegenüber anderen Personen erklären, warum zum Beispiel ihr äußerliches Erscheinungsbild und/oder ihre empfundene Geschlechtsidentität nicht mit dem biologischen Geschlecht auf den Papieren übereinstimmt. Gerade für junge Menschen kann dies sehr belastend sein, wenn ihre eigene Geschlechtsidentität möglichweise von anderen Personen infrage gestellt wird.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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