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Pflegeassistenzeinführungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung [alternativ: Pflegehilfeausbildung] (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG [alternativ: Pflegehilfeeinführungsgesetz – PflHilfeEinfG]) (Stand 16.07.2024)

Welche jungen Menschen sind betroffen?
  • Betroffene sind junge Menschen bis 27 Jahren, die in Zukunft eine Pflegeassistenzausbildung oder eine Pflegehilfeausbildung machen wollen.
  • Betroffen sind auch junge Menschen bis 27 Jahre, die keinen Schulabschluss haben, aber in Zukunft eine dieser Ausbildungen machen wollen.
Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

In dem Berufsfeld der Pflege, gibt es derzeit einen hohen Personalmangel. Damit dieser Personalmangel reduziert wird, soll durch das Gesetz die Ausbildung zur Pflegeassistenz Der Beruf der Pflegeassistenz ist ein Gesundheitsberuf. Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten arbeiten zum Beispiel in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Wohngruppen oder Behinderteneinrichtungen. Sie unterstützen zum Beispiel Pflegefachkräfte in komplexen Pflegesituationen und übernehmen die Medikamentengabe und Körperpflege von Patientinnen und Patienten.  und zur Pflegehilfe Der Beruf der Pflegehilfe ist ein Gesundheitsberuf. Pflegehelferinnen und Pflegehelfer arbeiten zum Beispiel in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Wohngruppen oder Behinderteneinrichtungen. Sie übernehmen zum Beispiel Blutdruckmessen und unterstützen das medizinische Personal. Im Unterschied zur Pflegeassistenzperson darf die Pflegehilfeperson keine eigenständigen Unterstützungsaufgaben in komplexen Pflegesituationen übernehmen. attraktiver gemacht werden.

  • In Zukunft soll die Ausbildung zur Pflegeassistenz und die Pflegehilfebundeseinheitlich sein und nicht mehr wie bisher je nach Bundesland unterschiedlich geregelt werden. Dadurch können sich für die Auszubildenden die Ausbildungsbedingungen und die Berufschancen verbessern. Denn ihre Aufgaben werden vereinheitlicht und erweitert. Insgesamt können so die Pflegeassistenzausbildung und die Pflegehilfeausbildung für junge Menschen attraktiver werden.
  • Auszubildende sollen während der Ausbildung zur Pflegeassistenz oder zur Pflegehilfe in Zukunft ein monatliches Gehalt bekommen. Das kann Auszubildende finanziell entlasten. Sie brauchen sich dann unter Umständen keine Sorgen mehr um ihre finanzielle Situation zu machen und können sich stärker auf ihre Ausbildung konzentrieren. Zum Beispiel, weil sie dann keinen Nebenjob mehr machen müssen.
  • Bisher wird in vielen Bundesländern ein Schulabschluss für die Zulassung zur Pflegeassistenzausbildung oder zur Pflegehilfeausbildung vorausgesetzt, wie zum Beispiel der Hauptschulabschluss. In Zukunft sollen junge Menschen die Ausbildung unter bestimmten Umständen auch ohne Schulabschluss machen können. Das kann die Bildungsmöglichkeiten der Betroffenen verbessern. Denn sie können einen leichteren Zugang zur Ausbildung erhalten und damit bessere Berufschancen haben.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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