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Pfändungsschutzkonto

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) (Stand: 15.10.2019)

Was regelt das geplante Gesetz?

Wenn eine Person Schulden hat, kann das Geld auf dem eigenen Bankkonto gepfändet werden. Damit nicht das gesamte Geld gepfändet wird, besteht die Möglichkeit, dieses Bankkonto als Pfändungsschutzkonto einzurichten. Bisher konnte ein Pfändungsschutzkonto nur eingerichtet werden, wenn auf dem Bankkonto noch Guthaben vorhanden war. Nun soll es mit dem Gesetz möglich werden, ein Pfändungsschutzkonto auch für Bankkonten einzurichten, die im Minus sind. Durch diesen Pfändungsschutz ist automatisch mindestens ein Betrag bis in Höhe von zurzeit 1178,59 Euro auf dem Bankkonto geschützt. Bis zu dieser Höhe kann das Geld auf dem Bankkonto nicht gepfändet werden.
Mit dem Gesetz sollen zudem Gegenstände mit einem Wert bis zu 500 Euro nicht gepfändet werden, die für das Ausüben einer Religion von Bedeutung sind, also zum Beispiel zum Beten. Zu diesen Gegenständen zählen zum Beispiel die Heiligen Schriften, wie der Tanach, die Bibel oder der Koran.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind in erster Linie junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren, die ein Pfändungsschutzkonto im Minus haben oder in Zukunft haben werden.
Betroffen sind außerdem junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, die Gegenstände zur Ausübung einer Religion besitzen und von einer Pfändung bedroht sind.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Durch das Gesetz kann sich die finanzielle Lage von jungen Menschen mit Schulden verbessern. Denn nun können junge verschuldete Menschen einen Teil ihres Geldes auf ihrem Konto behalten, ohne dass dieser Teil des Geldes auf dem Konto gepfändet wird. So kann die Lebensgrundlage junger Menschen trotz ihrer Schulden gesichert werden. Sie können zum Beispiel weiterhin ihre Miete oder die Stromrechnung bezahlen.
Das Gesetz ermöglicht es jungen verschuldeten Menschen zudem, weiterhin ungestört ihre Religion mit religiösen Gegenständen auszuüben. Sie müssen nicht mehr bei Gericht beantragen, diese Gegenstände zur Ausübung ihrer Religion vor der Pfändung zu schützen. Dies gibt Sicherheit, da der Ausgang eines Gerichtsverfahrens nicht immer absehbar ist und auch an sich schon von der Beantragung von Schutz abschrecken kann. Die Gewissheit den Gegenstand nun behalten zu können, kann sich auf das seelische Wohlbefinden junger verschuldeter Menschen auswirken. Hierdurch kann auch die Religionsfreiheit als eigenes Recht gestärkt werden.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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