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NetzDG

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Stand: 29.01.2020)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz soll das schon bestehende „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ weiterentwickelt werden und Hass und Hetze im Internet eingedämmt werden.

In Zukunft soll es für Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke oder Videosharingplattformen, wie zum Beispiel Facebook, Instagram oder YouTube, leichter werden, strafbare Inhalte zu melden und Beschwerden abzugeben. So soll der Meldevorgang von zum Beispiel beleidigenden oder hasserfüllten Kommentaren für Nutzerinnen und Nutzer leicht bedienbar sein.

Wird zum Beispiel ein strafbarer Beitrag gemeldet, sollen Nutzerinnen und Nutzer sofort von den Anbietenden sozialer Netzwerke informiert werden. Außerdem sollen Anbieter sozialer Netzwerke ein sogenanntes Gegenvorstellungsverfahren anbieten. Durch dieses Verfahren sollen Nutzerinnen und Nutzer und Personen, die eine Beschwerde abgeben, die Möglichkeit haben, eine getroffene Entscheidung überprüfen zu lassen. Die Nutzerinnen und Nutzer wollen zum Beispiel überprüfen lassen, ob es richtig gewesen ist, ihren Beitrag zu löschen.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe12 – 27 Jahre junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren betroffen, die soziale Netzwerke oder Videosharingplattformen nutzen, wie zum Bespiel Facebook, Instagram oder YouTube.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Durch den einfacheren Vorgang strafrechtliche Inhalte wie zum Beispiel Hasskommentare zu melden, können junge Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke oder von Videosharingplattformen umfassender vor Gewalt geschützt werden. Denn die Verbreitung solcher Inhalte kann schneller unterbunden werden. Dadurch können sie in Zukunft möglicherweise weniger unter Internet-Mobbing leiden.

Außerdem können die individuellen Rechte junger Menschen gestärkt werden. Junge Nutzerinnen und Nutzer sollen nun die Möglichkeit haben, leichter gegen die Entscheidungen von sozialen Netzwerken oder von Videosharingplattformen vorzugehen. Zum Beispiel, wenn sie mit der Löschung eines Beitrages nicht einverstanden sind. Sie können diese Entscheidung nochmal überprüfen lassen und werden schnell informiert.

Die Änderungen können sich auch förderlich auf die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen auswirken, weil sie in Zukunft möglicherweise ohne Angst vor Drohungen und Anfeindungen ihre politische Meinung auch online ausdrücken können.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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