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Mietrechtsanpassungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) (Stand: 12.07.2018)

Was regelt das geplante Gesetz?

Der Gesetzentwurf macht es für Mieterinnen und Mieter einfacher, sich gegen zu hohe Mietkosten zu wehren. Vermieterinnen und Vermieter lassen manchmal etwas in der Wohnung oder am Haus umbauen, um es zu verbessern oder auf den neuesten Stand zu bringen: Das nennt man Modernisierung. Danach können sie die Miete erhöhen. Das geplante Gesetz grenzt die Höhe dieser Mieterhöhungen ein – das gilt aber nur für Gebiete, wo es besonders teuer ist, eine neue Wohnung zu mieten. Welche Gebiete das sind, bestimmt das Bundesland. Es kommt zudem vor, dass Vermieterinnen und Vermieter die Wohnung nur deshalb modernisieren, damit sie für die Mieterin oder den Mieter zu teuer wird. Das nennt man „Herausmodernisieren“. Durch das geplante Gesetz wird daraus eine Ordnungswidrigkeit. Dann muss den Mieterinnen und Mietern zum Ausgleich Schadenersatz bezahlt werden. Für Vermieterinnen und Vermieter wird es durch das Gesetz einfacher auszurechnen, um wieviel Euro sie die Miete nach einer Modernisierung erhöhen dürfen.

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