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Kriminelle Handelsplattformen

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet (Stand: 27.11.2020)

Was regelt das geplante Gesetz?

In Zukunft soll das Betreiben von kriminellen Handelsplattformen Kriminelle Handelsplattformen können zum Beispiel Online-Marktplätze oder Foren sein, auf denen zum Beispiel der Handel mit Drogen oder kinderpornografischen Inhalten betrieben wird. im Internet strafbar werden.

Wenn Personen kriminelle Handelsplattformen betreiben, sollen sie mit einer Freiheitsstrafe Freiheitsstrafe heißt, dass die Freiheit der Täterin oder des Täters eingeschränkt wird, zum Beispiel durch Unterbringung im Gefängnis. bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre  junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die selbst Plattformen nutzen, auf denen zum Beispiel Drogen gekauft werden können.

Betroffen sind auch junge Menschen bis 18 Jahre, von denen kinderpornographische oder jugendpornografische Inhalte auf solchen Plattformen angeboten werden.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Wenn in Zukunft das Betreiben von kriminellen Handelsplattformen strafbar werden soll, kann eine Strafe die Betreiber der Plattformen abschrecken, diese Plattformen zu betreiben. Dadurch kann es weniger solcher Plattformen auf dem Markt geben, auf denen zum Beispiel kinderpornografische oder jugendpornografische Inhalte angeboten werden. Das könnte letztlich zum einem Schutz junger Menschen vor sexueller Gewalt beitragen.

Außerdem kann es für junge Menschen selbst schwieriger werden, über solche Plattformen zum Beispiel an Drogen zu gelangen, wenn diese wegfallen könnten. Dann können sie nicht mehr leicht über diese Plattformen Drogen kaufen. Damit kann einem Drogenmissbrauch entgegengewirkt werden. Dadurch könnten sie gesundheitlich geschützt werden.

 

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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