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Jugendstrafverfahren (aktualisiert)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (Stand: 12.06.2019)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will, dass junge beschuldigte Menschen im Strafverfahren mehr Rechte bekommen. Dazu soll die Jugendgerichtshilfe noch früher in das Strafverfahren eingebunden werden. Das Gesetz will auch sicherstellen, dass junge Menschen eine Anwältin oder einen Anwalt erhalten, wenn ihnen zum Beispiel Freiheitsstrafe droht. Haben sie keine Anwältin oder keinen Anwalt, muss in Zukunft die Gerichtsverhandlung wieder von vorne beginnen. Außerdem sollen junge beschuldigte Menschen in Zukunft über ihre Rechte im gesamten Strafverfahren umfassend informiert werden.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren, die Beschuldigte in einem Strafverfahren sind. Außerdem sind junge Menschen bis 21 Jahre betroffen, wenn auf sie Jugendstrafrecht angewendet wird. Dies ist der Fall, wenn sie sich zum Beispiel noch nicht wie eine erwachsene Person verhalten.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Mit dem Gesetz können junge beschuldigte Menschen in Strafverfahren umfassendere Rechte erhalten: Sie können nun in noch mehr Fällen als bisher eine Anwältin oder einen Anwalt erhalten. Zum Beispiel, wenn ihnen eine Freiheitsstrafe droht. Durch die frühere Einbindung der Jugendgerichtshilfe in das Strafverfahren kann das Gericht früher einen umfassenden Eindruck über die Lebensumstände des jungen beschuldigten Menschen erhalten. Die Lebensumstände kann die Richterin oder der Richter beim Fällen eines Urteils berücksichtigen. Außerdem können junge Menschen durch den besseren Informationsaustausch eigenständiger entscheiden, welche Aussagen sie vor Gericht treffen.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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