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Flexibilisierung Elterngeld (aktualisiert)

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (Stand: 16.09.2020)

Was regelt das geplante Gesetz?

Menschen, die ein Kind bekommen, können nach der Geburt ElterngeldElterngeld ist eine Zahlung, die Eltern von Säuglingen oder Kleinkindern monatlich erhalten können. Sie können es erhalten, wenn sie nicht oder in Teilzeit arbeiten. Haben Eltern vor der Geburt gearbeitet, gleicht das Elterngeld einen Teil des Einkommens aus. Ein Elternteil kann dann maximal 1800 Euro im Monat erhalten. Eltern erhalten mindestens 300 Euro im Monat, wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet oder zum Beispiel ohne Einkommen studiert haben. erhalten. Das Gesetz will einige Bedingungen zum Bezug des Elterngeldes anpassen und erleichtern. Es gibt das BasiselterngeldBasiselterngeld kann ein Elternteil maximal 12 Monate beziehen. Wenn der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht, erhalten Eltern insgesamt 14 Monate Elterngeld. Das Elterngeld ist ungefähr so hoch wie zwei Drittel des Gehalts, das vor der Geburt des Kindes ausgezahlt wurde. und das Elterngeld PlusElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld. Wenn Eltern nicht nebenbei arbeiten, ist es halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn Eltern nebenbei in Teilzeit arbeiten, wird die Höhe ausgerechnet. Es kann sein, dass dann insgesamt mehr Geld ausgezahlt wird als beim Basiselterngeld. Beides kann kombiniert werden.

Früher durften Eltern maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten, während sie Elterngeld erhalten haben. Das Gesetz will die mögliche Arbeitszeit auf 32 Stunden erhöhen. Das soll auch für Eltern in Elternzeit gelten, wenn sie kein Elterngeld erhalten.

Es gibt außerdem den PartnerschaftsbonusWenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, können sie beide vier Monate länger Elterngeld Plus erhalten. Das ist der Partnerschaftsbonus.. In Zukunft müssen Eltern zwischen 24 und 32 Stunden arbeiten, um den Partnerschaftsbonus zu erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen beide Eltern vier Monate am Stück arbeiten, um den Partnerschaftsbonus zu erhalten. In Zukunft soll es möglich sein, zwischen zwei und vier Monaten am Stück zu arbeiten und trotzdem den Partnerschaftsbonus für diese Monate zu erhalten. Wenn die Elterngeldstelle feststellt, dass ein Elternteil in einem Monat zu viel oder zu wenig gearbeitet hat, sollen die Eltern den Partnerschaftsbonus nur für diesen Monat zurückzahlen. Sie müssen den Partnerschaftsbonus dann nicht für alle Monate zurückzahlen.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe12 – 27 Jahre  junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die ein Kind haben, ein Kind erwarten oder nach dem 01. September 2021Ab dann soll das Gesetz gelten. ein Kind bekommen, sie in Elternzeit sind oder sein werden oder  Elterngeld erhalten oder erhalten wollen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Das Gesetz kann dazu beitragen, dass jungen Eltern mehr Einkommen während des Bezugs von Elterngeld oder in der Elternzeit zur Verfügung stehen kann, weil sie zwei Stunden mehr pro Woche arbeiten können. Das kann besonders für junge Väter wichtig sein, weil diese gern während des Bezugs von Elterngeld weiter arbeiten möchten. Väter können dann arbeiten und mehr Zeit mit ihrer Familie verbringen. Wenn beide Eltern sich gemeinsam mehr um ihr Kind kümmern, können die sozialen Beziehungen in der Familie gestärkt werden.

Es kann sein, dass mehr junge Menschen den Partnerschaftsbonus nutzen, wenn er flexibler wird. Eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit für junge Eltern kann nun selbstbestimmter über einen kürzeren Zeitraum ab zwei Monaten gewählt werden. Aber junge Menschen stehen im Berufsleben oft noch am Anfang. Sie könnten unsicher sein, ob zum Beispiel wegen Überstunden ihre Arbeitszeit gleichbleibt und sie die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus erfüllen.

Von den Neuregelungen profitieren allerdings nur junge Eltern, die ein Einkommen oder ein hohes Einkommen haben. Wenn ein Elternteil studiert oder eine Ausbildung macht und das andere Elternteil erwerbstätig ist, gibt es keinen finanziellen Grund für die Eltern, sich Arbeit und das Kümmern um das Kind gleichberechtigt aufzuteilen.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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