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Bekämpfung Rechtsextremismus und Hasskriminalität (aktualisiert)

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (Stand: 19.02.2020)

Was regelt das geplante Gesetz?

Viele Menschen beobachten, dass es im Internet und in den Sozialen MedienSoziale Medien sind zum Beispiel Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube. immer mehr Hasskommentare gibt – das sind zum Beispiel Beleidigungen oder Bedrohungen.

Das Gesetz will regeln, dass zum Beispiel öffentliche Beleidigungen in Zukunft mit einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden können. Es soll nun auch strafbar sein über Politikerinnen und Politiker, die auf der kommunalen EbeneDie kommunale Ebene: Das sind zum Beispiel Gemeinden. Politik machen, zum Beispiel absichtlich Lügen zu verbreiten. Bis jetzt gilt das nur gegen Politikerinnen und Politiker auf Bundes- und Landesebene.

Es ist schon jetzt strafbar, eine andere Person mit einem Verbrechen zu bedrohen. Die mögliche Gefängnisstrafe dafür soll in Zukunft anstatt bis zu einem Jahr bis zu zwei Jahren betragen. Außerdem soll es nun strafbar sein, wenn Menschen zum Beispiel einer anderen Person androhen sie körperlich zu verletzen oder sie zum Beispiel gegen ihren Willen sexuell zu belästigen.

Damit zum Beispiel diese Beleidigungen und Bedrohungen verfolgt werden können, soll es für Behörden wie die Polizei und das Bundeskriminalamt möglich sein, Nutzungs- und BestandsdatenNutzungsdaten sind alle Daten, die deutlich machen wie jemand das Angebot (z.B. Facebook) nutzt. Dazu gehören Daten darüber, wann und wie lange jemand bei Facebook online ist und mit wem er oder sie dort Kontakt hat. Bestandsdaten sind persönliche Daten, die der Anbieter speichert – wie der Name, die Adresse, das Passwort oder die Handy-PIN. von etwa den Anbietern sozialer Medien zu erfahren. Passwörter dürfen aber nur unter engen Voraussetzungen weitergeleitet werden. Eine Auskunft über Passwörter soll nur gegeben werden dürfen, wenn diese zum Beispiel zur Aufklärung und Verfolgung von besonders schweren Straftaten gebraucht werden.

Es soll in Zukunft für Menschen, die sich aufgrund ihrer Arbeit in Ehrenämtern oder Berufen verstärkt Anfeindungen ausgesetzt sehen, leichter möglich sein eine AuskunftssperreEine Auskunftssperre bedeutet, dass keine persönlichen Daten weitergegeben werden dürfen, wie zum Beispiel Name, Geburtsjahr oder Adresse. im Melderegister eintragen zu lassen.

Welche jungen Menschen sind betroffen?
Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe12-27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, denen Gewalt angedroht wird. Es sind allgemein junge Menschen betroffen, die online angefeindet oder beleidigt werden.

Außerdem sind junge Menschen betroffen, die sich auf kommunaler Ebene politisch engagieren und im Internet Anfeindungen erfahren.

Auch sind junge Menschen betroffen, die andere öffentlich oder privat bedrohen oder öffentlich beleidigen.

Junge Menschen könnten auch betroffen sein, die verdächtigt werden zum Beispiel bei Facebook in einem Post eine andere Person beleidigt zu haben. Ihre Nutzungsdaten könnten dann an Behörden herausgegeben werden. Wenn junge Menschen eine besonders schwere Straftat, wie zum Beispiel einen schweren Raub begangen haben, können sie betroffen sein, weil dann auch ihre Passwörter an zuständige Behörden herausgegeben werden dürfen.

Betroffen sind auch junge Menschen, die zum Beispiel wegen ihres Berufes oder ihrer ehrenamtlichen Arbeit von Personen angefeindet oder angegriffen werden und eine Auskunftssperre im MelderegisterAlle deutschen Städte führen ein Melderegister. In diesem Register werden alle Einwohner der jeweiligen Stadt geführt. Hier werden Angaben zu der Person aufgelistet, wie zum Beispiel Name, Tag und Ort der Geburt und das Geschlecht. eintragen lassen wollen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Die meisten jungen Menschen sind fast täglich online. Sie können zum Beispiel Opfer von Beleidigungen und Bedrohungen in sozialen Medien wie Facebook werden. Durch das Gesetz können sie davor besser geschützt werden, weil zum Beispiel die öffentliche Beleidigung in Zukunft mit bis zu zwei Jahren Gefängnisstrafe bestraft werden kann. Die Rechte von jungen Menschen können gestärkt werden, weil sie aufgrund der Strafbarkeit solcher Taten zum Beispiel eine Strafanzeige stellen und sich gegen diese Taten zur Wehr setzen können. Da in Zukunft auch die Bedrohung zum Beispiel mit einer sexuellen Belästigung strafbar wird, können vor allem junge Frauen besser vor Gewalt geschützt werden.

Auch junge Menschen, die sich auf kommunaler Ebene politisch engagieren, können umfassender geschützt werden. Wenn zum Beispiel absichtlich Lügen über sie verbreitet werden, können sie durch das Gesetz in Zukunft besser gegen solche öffentlichen Anfeindungen vorgehen. Das kann dazu führen, dass sich mehr junge Menschen aktiv an der kommunalen Politik beteiligen.

Die Beantragung einer Auskunftssperre im Melderegister kann auch dazu führen, dass sich junge Menschen zum Beispiel möglicherweise nicht davon abhalten lassen, sich in riskanteren Ehrenämtern zu engagieren. Das kann zum Beispiel eine ehrenamtliche Tätigkeit gegen Rechtsextremismus betreffen. Denn durch die Auskunftssperre kann die Gefahr verringert werden, dass sie selbst Opfer von Angriffen zum Beispiel vor der eigenen Haustür werden, weil ihre Adresse nicht mehr herausgegeben werden darf.

Durch das Gesetz kann es auch dazu kommen, dass mehr Daten als zum Beispiel zur Aufklärung von Straftaten benötigt werden, an Behörden herausgegeben und dort gespeichert werden. Das kann das Recht von jungen Menschen einschränken, über ihre persönlichen Daten zu bestimmen.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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