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Änderung des Namensrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (Stand: 11.04.2023)

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Mit dem Gesetz soll das Namensrecht moderner werden. Es soll so besser abbilden, wie Menschen und Familien in Deutschland heute zusammenleben. Auch soll es ähnlicher zum Namensrecht in anderen Ländern in Europa werden.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren, die gerne ihren Nachnamen an den Familiennamen Der gemeinsame Nachname einer Familie. Zum Beispiel „Müller“. oder Geburtsnamen Der Geburtsname ist der Nachname, der einem Kind bei seiner Geburt gegeben wird. Es ist entweder der gemeinsame Familienname der Eltern, oder der Nachname der Mutter oder des Vaters. ihrer Eltern oder eines ihrer Elternteile anpassen möchten. Das können zum Beispiel junge Menschen sein, die gerne als Nachname einen Doppelnamen haben möchten, welche aus dem Nachnamen ihrer Mutter und dem Nachnamen ihres Vaters besteht.

Auch betroffen sind junge Menschen bis 27 Jahre, die einen geschlechtsangepassten Geburtsnamen Die Endung eines Nachnamens kann sich verändern, je nachdem, ob der Name einer Frau oder einem Mann gegeben wird. Das ist zum Beispiel so, wenn der polnische Nachname „Podolski“ für Männer sich zu „Podolska“ ändert, wenn eine Frau den Nachnamen hat. Das gibt es oft bei Nachnamen aus slawischen Sprachen. Zum Beispiel auch in Mazedonien und der Tschechischen Republik. haben und diese Form ändern oder ablegen möchten. Außerdem sind junge Eltern betroffen, die ihrem Kind einen Geburtsnamen nach dem neuen Recht geben möchten.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Kinder sollen in Zukunft als Nachname einen Doppelnamen haben können, der aus dem Nachnamen ihrer Mutter und dem Nachnamen ihres Vaters besteht. Mit dem Doppelnamen könnten junge Menschen zeigen, dass sie zu beiden Elternteilen gehören. Das könnte ihre Selbstbestimmung stärken und für ihre Identität wichtig sein. Bei jungen Menschen unter 18 Jahren müssen die Eltern aber den Antrag für die Änderung stellen. Sie können also nicht alleine bestimmen.

Es ist geplant, dass auch in anderen Situationen der Nachname geändert werden kann. Zum Beispiel wenn die Eltern sich getrennt haben und ein Elternteil neu heiratet und einen neuen Nachnamen bekommt. Durch die neuen Regelungen könnten junge Menschen mehr Freiheit in der Namensbestimmung bekommen. Sie könnten außerdem ihre Familiengeschichte in ihrem Nachnamen besser abbilden.

Außerdem soll es möglich sein, einen geschlechtsangepassten Geburtsnamen zu wählen oder abzulegen. Diese Nachnamen gibt es zum Beispiel oft in Lettland oder Polen. Junge Menschen könnten dann durch ihren geschlechtsangepassten Geburtsnamen zeigen, welche Kultur oder Tradition ihnen wichtig ist.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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