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8. SGB IV-Änderungsgesetz

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) (Stand: 24.06.2022)

Was ist das Ziel des Gesetzes?

 

Mit dem Gesetz sollen verschiedene Dinge im Bereich der Sozialversicherung Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Regelungen dazu finden sich zum Beispiel im Vierten Buch Sozialgesetzbuch. neu geregelt werden. Zum Beispiel sollen Arbeitgeber und Krankenkassen bestimmte Informationen in Zukunft elektronisch austauschen können.

Für selbständige Selbständige sind in der Arbeitswelt Personen, die zum Beispiel ihre eigene Firma haben. Sie sind ihr eigener Chef. Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten Mit Künstlerinnen und Künstlern sind hier zum Beispiel Schauspielerinnen und Schauspieler sowie Musikerinnen und Musiker gemeint. Publizistinnen und Publizisten sind zum Beispiel Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie Journalistinnen und Journalisten., die neu in ihrem Beruf anfangen Als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger gilt hier eine Person in den ersten drei Jahren als selbständige Künstlerin oder Künstler sowie Publizistin oder Publizist., gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung besondere Regelungen. Diese sollen geändert werden, um ihnen mehr Schutz zu bieten.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre junge Studierende betroffen, die einen Nebenjob haben und gesetzlich krankenversichert In Deutschland muss jeder Mensch eine Krankenversicherung haben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für eine Krankenversicherung. Die meisten Menschen haben eine gesetzliche Krankenversicherung. Das sind zum Beispiel die meisten Arbeitnehmer, Auszubildende und Studierende. sind.

Auch sind junge selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten betroffen, die neu in ihrem Beruf anfangen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Im Moment müssen junge Studierende ihrem Arbeitgeber eine aktuelle Studienbescheinigung Eine Studienbescheinigung ist ein Nachweis, der zeigt, dass eine Person an einer Universität oder Hochschule studiert. In der Studienbescheinigung steht auch was die Person studiert und wie lange sie schon studiert. Alle 6 Monate gibt es eine neue Studienbescheinigung. geben, wenn sie einen neuen Nebenjob anfangen. Auch müssen sie ihrem Arbeitgeber für jedes neue Semester die aktuelle Studienbescheinigung geben. Mit dem Gesetz müssen sie das nicht mehr tun, wenn sie gesetzlich versichert sind. Denn Arbeitgeber sollen in Zukunft bestimmte Informationen zu den Studierenden, die im Nebenjob bei ihnen arbeiten und gesetzlich versichert sind, direkt bei der Krankenkasse elektronisch abrufen müssen. Zum Beispiel das Datum, an dem die jungen Menschen das Studium angefangen haben und die aktuelle Studienbescheinigung. Diese Informationen braucht der Arbeitgeber. Denn so kann er zum Beispiel feststellen, ob er für die Studierenden, die bei ihm arbeiten, Beiträge für die Krankenversicherung zahlen muss. Junge Studierende müssen die Studienbescheinigung dann nicht mehr jedes Semester ihrem Arbeitgeber geben. Das kann junge Studierende zeitlich entlasten. Das gilt aber nur für Studierende mit gesetzlicher Krankenversicherung. Studierende mit privater Krankenversicherung Einige Menschen müssen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die besonders viel Lohn bekommen oder Beamte. Aber sie müssen trotzdem eine Krankenversicherung haben. Diese Menschen sind dann meistens in einer privaten Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung kann zum Beispiel auch Dinge bezahlen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlen darf. müssen die Informationen zu ihrem Studium immer noch selbst ihrem Arbeitgeber geben.

Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger sind, können sich zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Junge Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger verdienen oft noch nicht so viel Geld und haben vielleicht nicht so viel Erfahrung mit Krankenversicherungen. Daher kann es sein, dass sie die finanziellen Risiken bei der Wahl der Versicherung nicht so gut einschätzen können. Sie entscheiden sich dann manchmal für eine private Krankenversicherung, weil diese am Anfang günstiger sein kann. Im Moment können sie in den ersten drei Jahren entscheiden, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Danach können sie nicht mehr wechseln. Sie müssen dann, wenn sie älter sind, oft Beiträge für die private Krankenkasse zahlen, die höher sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Manchmal haben Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten aber nur wenig Geld und können die hohen Beiträge nicht bezahlen. Deshalb soll es nun eine neue Regelung geben: Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die wenig Geld verdienen und privat krankenversichert sind, kommen nach den ersten sechs Jahren im Beruf automatisch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung. Junge Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die privat versichert sind und nicht so viel Geld verdienen, müssen sich dann nicht so viele Sorgen machen, dass sie dauerhaft in der privaten Krankenversicherung bleiben müssen. Denn die Beiträge für die private Krankenversicherung können vor allem im Alter sehr teuer werden.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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