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8. SGB IV-Änderungsgesetz (aktualisiert)

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) (Stand: 29.08.2022)

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Mit dem Gesetz sollen verschiedene Dinge im Bereich der Sozialversicherung Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Regelungen dazu finden sich zum Beispiel im Vierten Buch Sozialgesetzbuch. neu geregelt werden.

Für selbständige Selbständige sind in der Arbeitswelt Personen, die zum Beispiel ihre eigene Firma haben. Sie sind ihr eigener Chef. Künstlerinnen und Künstler Mit Künstlerinnen und Künstlern sind hier zum Beispiel Schauspielerinnen und Schauspieler sowie Musikerinnen und Musiker gemeint. und Publizistinnen und Publizisten Als Publizistinnen und Publizisten werden zum Beispiel Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie Journalistinnen und Journalisten bezeichnet. im Berufsanfang gibt es in der Krankenversicherung  und Pflegeversicherung besondere Regelungen. Diese sollen geändert werden, um ihnen mehr Schutz zu bieten.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre junge selbständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten betroffen, die neu in ihrem Beruf anfangen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Selbständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten im Berufsanfang können sich zwischen einer gesetzlichen In Deutschland muss jeder Mensch eine Krankenversicherung haben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für eine Krankenversicherung. Die meisten Menschen haben eine gesetzliche Krankenversicherung. Das sind zum Beispiel die meisten Arbeitnehmer, Auszubildende und Studierende. und einer privaten Krankenversicherung Einige Menschen müssen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die besonders viel Lohn bekommen oder Beamte. Aber sie müssen trotzdem eine Krankenversicherung haben. Diese Menschen sind dann meistens in einer privaten Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung kann zum Beispiel auch Dinge bezahlen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlen darf. entscheiden. Junge Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger verdienen oft noch nicht so viel Geld und haben vielleicht nicht so viel Erfahrung mit Krankenversicherungen. Daher kann es sein, dass sie die finanziellen Risiken bei der Wahl der Versicherung nicht so gut einschätzen können. Sie entscheiden sich dann manchmal für eine private Krankenversicherung, weil diese am Anfang günstiger sein kann. Im Moment können sie in den ersten drei Jahren entscheiden, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Danach können sie nicht mehr wechseln. Wenn Sie älter sind, müssen sie dann oft höhere Beiträge für die private Krankenkasse zahlen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Manchmal haben Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten aber nur wenig Geld und können die hohen Beiträge nicht bezahlen. Deshalb soll es nun eine neue Regelung geben: Künstlerinnen und Künstler und  Publizistinnen und Publizisten mit weniger Einkommen und einer privaten Krankenversicherung kommen nach den ersten sechs Jahren im Beruf automatisch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung. Junge Künstlerinnen und Künstler und  Publizistinnen und Publizisten mit weniger Einkommen und einer privaten Krankenversicherung müssen sich dann nicht so viele Sorgen machen, dass sie dauerhaft in der privaten Krankenversicherung bleiben müssen. Denn die Beiträge für die private Krankenversicherung können vor allem im Alter sehr teuer werden.

In einer früheren Fassung des Gesetzes sollten Studierende nicht mehr jedes Semester eine aktuelle Studienbescheinigung Eine Studienbescheinigung ist ein Nachweis, der zeigt, dass eine Person an einer Universität oder Hochschule studiert. In der Studienbescheinigung steht auch was die Person studiert und wie lange sie schon studiert. Alle 6 Monate gibt es eine neue Studienbescheinigung. an ihren Arbeitgeber schicken müssen. Das hätten die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Studierenden hätten damit Zeit gespart. Diese Regelung wurde aber im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses wieder gestrichen. Studierende müssen dadurch weiterhin ihre Studienbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen. 

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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