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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
11. Dez. 2020

Zwangsvollstreckungsrechtliche Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GvSchuG) (Stand: 26.11.2020)

Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Was regelt das geplante Gesetz?

Wenn eine Person Schulden hat, dann können zum Beispiel Sachen im Haushalt gepfändet werden. Lebt die Schuldnerin oder der Schuldner gemeinsam mit anderen Personen zusammen, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft, können bisher auch Sachen von den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern gepfändet werden.

Das soll sich mit Gesetz nun ändern. In Zukunft sollen auch Sachen von Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern nicht gepfändet werden, wenn die Sachen zum Beispiel für die Lebensführung benötigt werden.

Außerdem sollen Sachen nicht gepfändet werden, die zum Beispiel für die Ausbildung benötigt werden. Die Ausbildung muss aber im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit stehen.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre   junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die selbst Schulden haben oder mit Schuldnerinnen und Schuldnern in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Dies können zum Beispiel Wohngemeinschaften sein.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Das Gesetz kann sich auf die finanzielle Situation und den Lebensstandard junger Menschen auswirken oder diesen aufrechterhalten. Denn in Zukunft sollen auch Sachen von Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern nicht mehr gepfändet werden, die zum Beispiel für den Haushalt nötig sind. Dies können zum Beispiel Haushaltsgeräte wie eine eingebrachte Küchenmaschine sein.

Die Ausweitung des Pfändungsschutzes auf Materialien, die für eine Ausbildung gebraucht werden, kann sich zum Beispiel auf die Bildungsbedingungen der Schuldnerin und Schuldners auswirken. Künftig sollen zum Beispiel Laptops, die für die Ausbildung gebraucht werden oder um schulische Aufgabe zu bewältigen, nicht mehr pfändbar sein. Vor dem Hintergrund einer voranschreitenden Digitalisierung verpassen die betroffenen Personen dann nicht den Anschluss.

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