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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
27. Juni 2018

Teilhabechancengesetz

Entwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz) (Stand: 11.06.2018)

Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetzesvorhaben möchte die Chancen für Menschen verbessern, die schon eine lange Zeit arbeitslos sind. Sie sollen leichter einen neuen Job finden. Das ist geplant: Wer während der letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre lang Hartz IV bekommen hat, kann unterstützt werden. Das bedeutet: Wenn man eine Arbeitsstelle findet, übernimmt der Staat bis zu fünf Jahre einen Teil des Lohns. Ein anderer Fall: Wenn jemand schon mindestens zwei Jahre arbeitslos ist und für eine Förderung ausgewählt wird, dann müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den ersten beiden Jahren weniger Lohnkosten bezahlen. Außerdem werden die geförderten Menschen weiterhin durch das Jobcenter betreut und unterstützt.

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