Welche jungen Menschen sind betroffen?
Betroffene sind junge Menschen bis 27 Jahre, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren.
Betroffene sind auch junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie in Betreuungseinrichtungen oder Erziehungseinrichtungen betreut werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie in die Schule gehen oder in einem Heim aufwachsen.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt geschützt werden.
- Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche in Deutschland ein Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt bekommen. Damit sie geschützt werden, soll der Staat zum Beispiel vorbeugende Maßnahmen (Prävention) gegen sexuelle Gewalt in Betreuungs- oder Erziehungseinrichtungen ermöglichen. Der Staat soll auch für Hilfsangebote und Unterstützungsangebote in diesen Einrichtungen verantwortlich sein. So können junge Menschen besser vor sexueller Gewalt geschützt werden.
- Durch das Gesetz wird der Staat an den besonderen Schutz gegenüber Minderjährigen erinnert und er erhält Pflichten. Durch diese Pflichten können Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geschaffen werden, die sie zum Beispiel in der Schule oder in einer Jugendeinrichtung schützen. Diese Standards können dabei helfen, Fachkräfte besser zu qualifizieren und auszubilden.
- In Deutschland gibt es das Amt des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Mit dem Gesetz soll das Amt gesetzlich verankert werden. Das bedeutet, dass es das Amt langfristig geben soll und es nicht befristet ist. Der Bundesbeauftragte soll verschiedene Aufgaben haben. Er soll die Interessen von Menschen vertreten, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren. Außerdem soll er in jeder Legislaturperiode Die Legislaturperiode ist die Zeit zwischen zwei Wahlen. Die Zeit zwischen den Wahlen zum Deutschen Bundestag beträgt vier Jahre. einen Bericht vorlegen in dem steht, wie viele Kinder und Jugendliche von sexueller Gewalt betroffen sind und was dagegen getan wird (Prävention). Der Unabhängige Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen kann die Interessen von Betroffenen gegenüber der Politik vertreten. Er ist unabhängig und kann Maßnahmen vorschlagen, um sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern.
Welche jungen Menschen sind betroffen?
- Betroffene sind junge Menschen bis 27 Jahre, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren.
- Betroffene sind auch junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie in Betreuungseinrichtungen oder Erziehungseinrichtungen betreut werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie in die Schule gehen oder in einem Heim aufwachsen.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt geschützt werden.
- Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen. Damit sie geschützt werden, soll der Staat zum Beispiel vorbeugende Maßnahmen (Prävention) gegen sexuelle Gewalt in Betreuungs- oder Erziehungseinrichtungen ermöglichen. Der Staat soll auch für Hilfsangebote und Unterstützungsangebote in diesen Einrichtungen verantwortlich sein. So können junge Menschen besser vor sexueller Gewalt geschützt werden.
- Durch das Gesetz wird der Staat an den besonderen Schutz gegenüber Minderjährigen erinnert und er erhält Pflichten. Durch diese Pflichten können Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geschaffen werden, die sie zum Beispiel in der Schule oder in einer Jugendeinrichtung schützen können. Diese Standards können dabei helfen, Fachkräfte in diesen Einrichtungen besser zu qualifizieren und auszubilden.
- In Deutschland gibt es das Amt des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Mit dem Gesetz soll das Amt gesetzlich verankert werden. Das bedeutet, dass es das Amt langfristig geben soll und es nicht befristet ist. Der Bundesbeauftragte soll verschiedene Aufgaben haben. Er soll die Interessen von Menschen vertreten, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren. Außerdem soll er in jeder Legislaturperiode Die Legislaturperiode ist die Zeit zwischen zwei Wahlen. Die Zeit zwischen den Wahlen zum Deutschen Bundestag beträgt vier Jahre. einen Bericht vorlegen in dem steht, wie viele Kinder und Jugendliche von sexueller Gewalt betroffen sind und was dagegen getan wird (Prävention). Der Unabhängige Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen kann die Interessen von Betroffenen gegenüber der Politik vertreten. Er ist unabhängig und kann Maßnahmen vorschlagen, um sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern.