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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
28. Jan. 2020 08. Juni 2020

Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen (Stand 09.12.2019) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (Stand: 04.06.2020)

Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz soll die öffentliche Sicherheit gestärkt werden.

Strafgefangene sollen in Zukunft drei Monate vor ihrer Entlassung aus der Haft einen Personalausweis besitzen.

Außerdem soll in Zukunft im deutschen Reisepass das Geschlecht mit „X“ bezeichnet werden, wenn im Melderegister das Geschlecht nicht mit weiblich („F“) oder männlich („M“) angegeben ist. Die Eintragung „X“ im Reisepass soll für Menschen bestimmt sein, die im Melderegister Alle deutschen Städte führen ein Melderegister. In diesem Register werden alle Einwohner der jeweiligen Stadt geführt. Hier werden Angaben zu der Person aufgelistet, wie zum Beispiel Name, Tag und Ort der Geburt und Geschlecht. die Angabe „divers“ oder „keine Angabe“ eingetragen haben und nicht dem weiblichen Geschlecht oder dem männlichen Geschlecht angehören.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre deutsche junge Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bis 27 Jahre betroffen, die einen Reisepass haben oder einen Reisepass in Zukunft beantragen werden. Sie sind dann betroffen, wenn sie sich nicht als weiblich oder männlich zugehörig fühlen. Sie können zum Beispiel intergeschlechtlich sein.

Betroffen sein können auch junge Strafgefangene, die in den nächsten drei Monaten aus der Haft entlassen werden oder kürzer als drei Monate in Haft sind.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Durch das Gesetz können junge Menschen, die sich nicht als weiblich oder männlich fühlen, in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden. Denn durch die Eintragung „X“ im Reisepass werden junge Menschen mit der Eintragung „divers“ oder „keine Angabe“ im Melderegister nicht als männlich oder weiblich eingeordnet. Dadurch kann auch die Geschlechtsidentität junger Betroffener und ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden.

Außerdem kann die Eintragung „X“ dazu führen, dass junge Betroffene in der Gesellschaft mehr akzeptiert werden und möglicherweise vor Diskriminierungen geschützt werden. Allerdings ist immer noch eine Eintragung zum Geschlecht im Reisepass notwendig. Dadurch werden junge Menschen gezwungen, ihre Geschlechtsidentität preiszugeben.

Für junge Strafgefangene, die innerhalb der nächsten drei Monate aus der Haft entlassen werden, kann sich die Pflicht einen Personalausweis zu besitzen, förderlich darauf auswirken, sich nach der Haft wieder ein die Gesellschaft einzugliedern. Denn für alltägliche Vorgänge ist ein Personalausweis notwendig, zum Beispiel um eine Wohnung anzumieten oder einen Vertrag abzuschließen. Auch um eine Ausbildung oder einen Job zu beginnen, ist es oft notwendig, einen Personalausweis vorzulegen.

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz soll die öffentliche Sicherheit gestärkt werden.

Strafgefangene sollen in Zukunft drei Monate vor ihrer Entlassung aus der Haft einen Personalausweis besitzen.

Außerdem soll in Zukunft im deutschen Reisepass oder in bestimmten Aufenthaltstiteln Ausländerinnen und Ausländer brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis. Ihnen wird diese Erlaubnis in Form eines Aufenthaltstitels gegeben. Mit dem Aufenthaltstitel können sich die Menschen ausweisen, wie mit einem Personalausweis. Darin stehen Informationen über die Person. das Geschlecht mit „X“ bezeichnet werden, wenn im Melderegister Alle deutschen Städte führen ein Melderegister. In diesem Register werden alle Einwohner der jeweiligen Stadt geführt. Hier werden Angaben zu der Person aufgelistet, wie zum Beispiel Name, Tag und Ort der Geburt und Geschlecht. das Geschlecht nicht mit weiblich („F“) oder männlich („M“) angegeben ist. Die Eintragung „X“ im Reisepass oder im Aufenthaltstitel soll für Menschen bestimmt sein, die im Melderegister die Angabe „divers“ oder „keine Angabe“ eingetragen haben und nicht dem weiblichen Geschlecht oder dem männlichen Geschlecht angehören.

Personen, deren Angabe zum Geschlecht im Personenstandsregister In einem Personenstandsregister stehen Informationen über Personen. Zum Beispiel wann eine Person geboren ist oder geheiratet hat. Das Personenstandsregister wird vom das Standesamt geführt. geändert wurde, können trotzdem einen Pass oder Aufenthaltstitel mit der Angabe zum bisherigen Geschlechtseintrag ausgestellt bekommen. Das ist möglich, wenn die vorherige Angabe des Geschlechts „männlich“ oder „weiblich“ war.

Ausländerinnen und Ausländer brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis. Ihnen wird diese Erlaubnis in Form eines Aufenthaltstitels gegeben. Mit dem Aufenthaltstitel können sich die Menschen ausweisen, wie mit einem Personalausweis. Darin stehen Informationen über die Person.

In einem Personenstandsregister stehen Informationen über Personen. Zum Beispiel wann eine Person geboren ist oder geheiratet hat. Das Personenstandsregister wird vom das Standesamt geführt.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12-27 Jahre deutsche junge Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bis 27 Jahre betroffen, die einen Reisepass haben oder einen Reisepass in Zukunft beantragen werden. Sie sind dann betroffen, wenn sie sich nicht als weiblich oder männlich zugehörig fühlen. Sie können zum Beispiel intergeschlechtlich sein.

Auch können junge Menschen bis 27 Jahre mit einem bestimmten Aufenthaltstitel betroffen sein, wenn sie sich nicht als weiblich oder männlich zugehörig fühlen.

Betroffen sein können auch junge Strafgefangene, die in den nächsten drei Monaten aus der Haft entlassen werden oder kürzer als drei Monate in Haft sind.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Durch das Gesetz können junge Menschen, die sich nicht als weiblich oder männlich fühlen, in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden. Denn durch die Eintragung „X“ im Reisepass oder im Aufenthaltstitel werden junge Menschen mit der Eintragung „divers“ oder „keine Angabe“ im Melderegister nicht als männlich oder weiblich eingeordnet. Dadurch kann auch die Geschlechtsidentität junger Betroffener und ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden.

Außerdem kann die Eintragung „X“ dazu führen, dass junge Betroffene in der Gesellschaft mehr akzeptiert werden und möglicherweise vor Diskriminierungen geschützt werden. Allerdings ist immer noch eine Eintragung zum Geschlecht im Reisepass oder im Aufenthaltstitel notwendig. Dadurch werden junge Menschen gezwungen, ihre Geschlechtsidentität preiszugeben.

Durch die Möglichkeit einen Pass oder Aufenthaltstitel mit der Angabe zum bisherigen Geschlechtseintrag zu erhalten, können junge Betroffene vor Diskriminierungserfahrungen bei der Einreise in bestimmte Länder geschützt werden.

Für junge Strafgefangene, die innerhalb der nächsten drei Monate aus der Haft entlassen werden, kann sich die Pflicht einen Personalausweis zu besitzen, förderlich darauf auswirken, sich nach der Haft wieder ein die Gesellschaft einzugliedern. Denn für alltägliche Vorgänge ist ein Personalausweis notwendig, zum Beispiel um eine Wohnung anzumieten oder einen Vertrag abzuschließen. Auch um eine Ausbildung oder einen Job zu beginnen, ist es oft notwendig, einen Personalausweis vorzulegen.

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