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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
16. Mai 2023

Selbstbestimmungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Stand: 05.05.2023)

Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz soll es in Zukunft einfacher werden, den Geschlechtseintrag (männlich/ weiblich/ divers) und/oder die Vornamen einer Person im Personenstandsregister In einem Personenstandsregister stehen Informationen über Personen. Zum Beispiel wann eine Person geboren ist oder geheiratet hat oder welches Geschlecht sie hat. Das Personenstandsregister wird vom Standesamt geführt. ändern zu lassen.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Bislang müssen transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen junge Menschen die Änderung des Geschlechtseintrages und/oder ihrer Vornamen von einem Gericht beschließen lassen und zwei unabhängige psychologische Gutachten einholen, zum Beispiel von Ärztinnen oder Ärzten. Intergeschlechtliche Personen müssen bisher ein ärztliches Attest für ihre Änderung des Geschlechtseintrages und/oder ihrer Vornamen vorlegen. Mit dem Gesetz soll es in Zukunft eine einheitliche Regelung für die Betroffen geben. So sollen transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre junge Menschen in Zukunft ihren Geschlechtseintrag und/oder ihre Vornamen durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Dadurch können sie selbstbestimmter und weniger fremdbestimmt über ihre Geschlechtsidentität und/oder ihren selbst gewählten Vornamen entscheiden.

Auch junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, eine Erklärung über ihren Geschlechtseintrag und/oder ihre Vornamen beim Standesamt selber abgeben zu können. Dafür brauchen sie aber die Zustimmung ihrer Eltern. Wenn ihre Eltern nicht zustimmen, soll ein Familiengericht die Entscheidung der Sorgeberechtigten ersetzen. Dadurch können junge Menschen über 14 Jahre die Änderung ihres Geschlechtseintrages und/oder ihres Vornamens selbstbestimmt vorantreiben. Das kann sie in der Durchsetzung ihres persönlichen Willens und ihrer persönlichen Entwicklung stärken.

Durch die erleichterte Möglichkeit zur Änderung des Geschlechtseintrages und/oder der Vornamen könnten gerade transgeschlechtliche und nicht-binäre junge Menschen psychisch entlastet werden. Denn nun fallen die hohen Kosten für das Gerichtsverfahren und die psychologischen Begutachtungen weg, bei denen unter anderem häufig intime Fragen zum Beispiel zu ihrer Sexualität gestellt wurden. Diese Fragen können vor allem für junge Menschen unangenehm sein.

Insgesamt können die Neuregelungen außerdem dazu führen, dass transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre junge Menschen weniger Diskriminierungen erfahren. Denn sie müssten sich nicht mehr gegenüber anderen Personen erklären, warum zum Beispiel ihr äußerliches Erscheinungsbild und/oder ihre empfundene Geschlechtsidentität nicht mit dem biologischen Geschlecht auf den Papieren übereinstimmt. Gerade für junge Menschen kann dies sehr belastend sein, wenn ihre eigene Geschlechtsidentität möglichweise von anderen Personen infrage gestellt wird.

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