Welche jungen Menschen sind betroffen?
- Junge Menschen ab 12 bis unter 18 Jahren in Verfahren vor dem Familiengericht Das Familiengericht entscheidet über Streitigkeiten und besondere Anträge von Familien. Das können zum Beispiel Kindschaftssachen und Abstammungssachen sein. Als Kindschaftssachen gelten unter anderem Verfahren über die elterliche Sorge oder den Umgang mit dem Kind. Bei Abstammungsverfahren kann festgestellt werden, ob jemand als Elternteil des Kindes gilt. Das Familiengericht kümmert sich auch um Schutzanträge aufgrund von häuslicher Gewalt.
- Junge Menschen, die häusliche Gewalt Häusliche Gewalt bedeutet, dass jemand in der Familie Gewalt anwendet. Das kann körperliche Gewalt sein (z. B. Schlagen, Treten), seelische Gewalt (z. B. Beschimpfen, Bedrohen) oder auch Kontrolle und Einsperren. Sie passiert oft in der Wohnung oder im direkten Umfeld der Familie. erleben
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Dafür soll es Änderungen in familiengerichtlichen Verfahren geben.
- Jugendliche werden in bestimmten Fällen vor dem Familiengericht angehört. Dies geschieht zum Beispiel, wenn es Gewalt zwischen den Eltern gibt. Künftig sollen sich Jugendliche ab 14 Jahren mehr beteiligen können. So sollen sie zum Beispiel die Möglichkeit haben, bei Fragen der elterlichen Sorge mitzubestimmen. Dadurch können die Rechte von Jugendlichen in Verfahren vor dem Familiengericht gestärkt werden. Außerdem kann die Regelung ihre Selbstbestimmung fördern.
- Künftig sollen Eltern dafür sorgen müssen, dass ihre Kinder mit einem Verfahrensbeistand Ein Verfahrensbeistand setzt sich dafür ein, dass die Interessen der Kinder bzw. Jugendlichen in Kindschaftssachen berücksichtigt werden. Als Kindschaftssachen gelten unter anderem Verfahren über die elterliche Sorge oder den Umgang mit dem Kind. Der Verfahrensbeistand sorgt dann dafür, dass die Wünsche und Interessen der Kinder und Jugendlichen bei der gerichtlichen Entscheidung Gehör finden. sprechen können. So können Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren besser informiert werden. Außerdem können sie Fragen stellen und über Sorgen oder Ängste sprechen. Dadurch könnten die Wünsche und Interessen junger Menschen besser gehört werden.
- Künftig sollen von häuslicher Gewalt betroffene Elternteile selbst entscheiden können, wo das zuständige Familiengericht ist. Sie können zwischen dem Ort ihrer früheren Wohnung und dem neuen Wohnort wählen. Dadurch kann der Aufenthaltsort des Kindes und des Elternteils besser geheim bleiben. So kann der Kontakt zum gewalttätigen Elternteil verhindert werden. Das kann das Kind besser vor weiterer häuslicher Gewalt schützen.