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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
17. Feb. 2020 17. Juli 2020

Restschuldbefreiungsverfahren

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (Stand: 13.02.2020) Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (Stand: 01.07.2020)

Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz soll das Verfahren zur Restschuldbefreiung Ein Verfahren zur Restschuldbefreiung bekommen Schuldnerinnen oder Schuldner, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben. Durch das Verfahren zur Restschuldbefreiung sollen Schuldnerinnen und Schuldner keine Schulden mehr haben. verkürzt werden. Zurzeit ist es für Schuldnerinnen oder Schuldner möglich, sich erst nach sechs Jahren von den Schulden befreien zu lassen. In Zukunft soll die Dauer des Verfahrens auf drei Jahre gekürzt werden.

Auch sollen Informationen über ein Insolvenzverfahren Mit dem Begriff „Insolvenz“ wird eine Zahlungsunfähigkeit beschrieben. Wenn Personen nicht zahlungsfähig sind und viele Schulden haben, wird ein sogenanntes Insolvenzverfahren eingeleitet. oder ein Verfahren zur Restschuldbefreiung nur noch ein Jahr statt drei Jahre gespeichert werden. Danach müssen die gespeicherten Informationen gelöscht werden.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die nach einem Insolvenzverfahren ein Verfahren zur Restschuldbefreiung durchlaufen wollen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Durch die kürzere Dauer des Verfahrens zur Restschuldbefreiung können junge betroffene Menschen schneller von ihren Schulden befreit werden. Das kann die finanzielle Lage junger Menschen verbessern, weil ab diesem Zeitpunkt keine neuen Forderungen mehr aus dem abgeschlossenen Verfahren gegen sie erhoben werden können. Sie können auch wieder über ihr selbst verdientes Einkommen frei verfügen.

Die verkürzte Speicherfrist über ein Insolvenzverfahren und ein Verfahren zur Restschuldbefreiung kann für junge Menschen wichtig sein, weil diese Daten von Auskunfteien Auskunfteien sind Unternehmen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern oder Unternehmen kreditrelevante Daten speichern und an Vertragspartnerinnen und Vertragspartner weitergeben. gespeichert werden. Eine Auskunftei ist zum Beispiel die Schufa. Eine positive Schufa-Auskunft benötigen junge Menschen, um zum Beispiel eine Wohnung anzumieten oder einen Handyvertrag abzuschließen. Sie sind daher von einer positiven Schufa-Auskunft abhängig.

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz soll das Verfahren zur Restschuldbefreiung Ein Verfahren zur Restschuldbefreiung bekommen Schuldnerinnen oder Schuldner, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben. Durch das Verfahren zur Restschuldbefreiung sollen Schuldnerinnen und Schuldner keine Schulden mehr haben. verkürzt werden. Zurzeit ist es für Schuldnerinnen oder Schuldner möglich, sich erst nach sechs Jahren von den Schulden befreien zu lassen. In Zukunft soll die Dauer des Verfahrens auf drei Jahre gekürzt werden. Diese Änderung soll für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren gelten.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die nach einem Insolvenzverfahren ein Verfahren zur Restschuldbefreiung durchlaufen wollen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Durch die kürzere Dauer des Verfahrens zur Restschuldbefreiung können junge betroffene Menschen schneller von ihren Schulden befreit werden. Das kann die finanzielle Lage junger Menschen verbessern, weil ab diesem Zeitpunkt keine neuen Forderungen mehr aus dem abgeschlossenen Verfahren gegen sie erhoben werden können. Sie können auch wieder über ihr selbst verdientes Einkommen frei verfügen.

Junge Menschen können aktuell durch die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19 Pandemie Die Abkürzung „Covid-19“ steht für den englischen Begriff „Corona Virus Disease (Krankheit) 2019“. Diese Krankheit ist durch das sogenannte Corona-Virus entstanden. Dieses Virus verbreitet sich sehr weit. Daher sind viele Menschen weltweit zugleich von dieser Krankheit betroffen. Deswegen wurde die Krankheit als eine Pandemie eingestuft. schnell in eine Insolvenz Mit dem Begriff „Insolvenz“ wird eine Zahlungsunfähigkeit beschrieben. Wenn Personen nicht zahlungsfähig sind und viele Schulden haben, wird ein sogenanntes Insolvenzverfahren eingeleite geraten. Denn sie haben zum Beispiel häufiger befristete Arbeitsverträge. Das bedeutet, dass sie oft weniger finanzielle Rücklagen haben. Junge betroffene Menschen können daher von der kürzeren Dauer des Verfahrens zur Restschuldbefreiung profitieren. Denn dieses kürzere Verfahren soll schon für Verfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden.

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