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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
16. Jan. 2020 06. Okt. 2020

OP-Verbot

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen (Stand: 09.01.2020) Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Stand: 25.09.2020)

Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Was regelt das geplante Gesetz?

Es gibt Menschen, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind – sie sind intergeschlechtlich. Diese Menschen wurden in der Vergangenheit oft schon als Baby so operiert, dass sie äußerlich wie ein Junge oder ein Mädchen aussehen. Das wird „geschlechtsverändernde Operation (OP)“ genannt.

Durch das Gesetz soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass Eltern einer solchen OP an ihren Kindern unter 14 Jahren zustimmen können. Es soll eine Ausnahme geben: Wenn das Kind ohne die OP in Lebensgefahr ist oder die OP für die Gesundheit unbedingt notwendig ist, dann darf sie durchgeführt werden. Das muss aber das Familiengericht genehmigen.

Ein Jugendlicher ab 14 Jahren kann aber selbst in eine geschlechtsverändernde OP einwilligen. Dann müssen auch die Eltern und das Familiengericht zustimmen. Außerdem darf die OP nicht dem Kindeswohl widersprechen. Der oder die Jugendliche soll sich vor der OP beraten lassen – entweder alleine oder mit den Eltern. Eine Sterilisation des Kindes soll nicht erlaubt sein.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

In der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre sind junge Eltern intergeschlechtlicher Kinder betroffen. Außerdem sind junge Menschen ab 14 Jahren betroffen, die darüber nachdenken ihr Geschlecht durch eine OP verändern zu lassen. Das können zum Beispiel intergeschlechtliche oder transgeschlechtliche junge Menschen sein. Betroffen sind auch junge Menschen zwischen 12 und 14 Jahren, die sich eine Geschlechtsveränderung wünschen, da die Operation in der Regel an ihnen verboten ist.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Junge intergeschlechtliche Menschen können durch das Gesetz umfassender geschützt werden. Wer schon als kleines Kind operiert wird, kann sich nicht frei für oder gegen diese OP entscheiden. Diese jungen Menschen könnten unter einer solchen durchgeführten OP leiden, weil sie sich selbst anders entschieden hätten. Mit dem Gesetz können diese jungen Menschen in ihrer Gesundheit geschützt und ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden.

Auch die Selbstbestimmung von jungen Menschen ab 14 Jahren kann gestärkt werden, weil sie in Zukunft eine geschlechtsverändernde OP selbst anstreben können. Durch eine vorherige Beratung können sie geschützt werden, weil sie wichtige Fragen stellen und damit eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung für sich treffen können. Das Beratungsgespräch kann aber auch als belastend oder diskriminierend empfunden werden, weil sie vor einer fremden Person Auskunft über ihre eigene geschlechtliche Identität geben müssen. Außerdem kann es für junge Menschen einen Schutz bedeuten, wenn die OP vom Familiengericht genehmigt werden muss. Denn das Familiengericht prüft zum Beispiel, ob der junge Mensch sich seiner Entscheidung sicher ist. Es kann aber auch abschreckend sein, weil junge Menschen möglicherweise noch wenig Erfahrung mit Gerichten haben. Sie entscheiden sich aus Unsicherheit oder Angst vor dem Gericht vielleicht gegen die OP.

Was regelt das geplante Gesetz?

Es gibt Menschen, die nicht eindeutig in die medizinische Kategorie Gruppe männlich oder weiblich zugeordnet werden können – sie werden intergeschlechtlich genannt. Diese Menschen wurden in der Vergangenheit oft schon als Baby so operiert, dass sie äußerlich wie ein Junge oder ein Mädchen aussehen.

Durch das Gesetz soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass Personensorgeberechtige (zum Beispiel Eltern) einer solchen Operation (OP) an ihren nicht einwilligungsfähigen Einwilligungsfähigkeit hängt nicht vom Alter ab. Es bedeutet, dass zum Beispiel junge Menschen die Folgen einer Operation einschätzen können. Sie können verstehen, was mit ihnen passiert und sie können beurteilen, ob sie zum Beispiel diese Operation durchführen lassen wollen. Kindern zustimmen können. Es soll Ausnahmen geben: Wenn eine OP nicht warten kann bis das Kind selbstbestimmt eine Entscheidung zur OP treffen kann, dann dürfen die Eltern dieser OP zustimmen . Das Familiengericht muss das in der Regel genehmigen.
Die Eltern können dem Familiengericht eine befürwortende Stellungnahme einer Kommission Diese Kommission soll unter anderem aus Ärztinnen, Ärzten, Psychologinnen und Psychologen bestehen. für eine OP vorlegen. Durch eine solche Stellungnahme wird vermutet, dass diese OP dem Wohl des Kindes entspricht. Die Kommission soll zum Beispiel prüfen, ob eine OP dem Wohl der betroffenen jungen Menschen entspricht und ob das Kind und die Eltern über den Eingriff aufgeklärt wurden.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

In der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12-27 Jahre sind junge Eltern oder andere Personensorgeberechtigte von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung Dies können zum Beispiel intergeschlechtliche Kinder sein. betroffen.

Betroffen sind auch nicht einwilligungsfähige Jugendliche, deren Eltern zum Beispiel eine OP zur Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes ihres Kindes an das weibliche oder männliche Geschlecht in Betracht ziehen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Junge intergeschlechtliche Menschen können durch das Gesetz umfassender geschützt werden. Wer schon als kleines Kind operiert wird, kann sich nicht frei für oder gegen diese OP entscheiden. Diese jungen Menschen könnten unter einer durchgeführten OP an ihren Geschlechtsmerkmalen leiden, weil sie sich selbst möglicherweise gegen eine OP entschieden hätten. Mit dem Gesetz können diese jungen Menschen in ihrer Gesundheit geschützt und ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden.

Außerdem kann es für junge Menschen einen gesundheitlichen Schutz bedeuten, wenn die OP vom Familiengericht genehmigt werden muss. Um eine Genehmigung zu erteilen, ist eine Stellungnahme von einer Kommission aus Fachleuten für das Familiengericht hilfreich. Damit kann eingeordnet werden, ob eine OP dem Wohl des Kindes entspricht. Denn wenn die Kommission in ihrer Stellungnahme eine OP befürwortet, dann wird vermutet, dass das dem Wohl des Kindes entspricht.

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