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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
16. Okt. 2023

Freiwilligen-Teilzeitgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) (Stand 11.10.2023)

Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Was regelt das geplante Gesetz?

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren, die einen Freiwilligendienst machen wollen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten. Bisher musste man für die Durchführung des Freiwilligendienstes ein berechtigtes Interesse haben, beispielsweise die Betreuung eines Kindes. Durch die Änderung soll es keine Voraussetzungen mehr geben. Es können dann alle jungen Menschen einen Freiwilligendienst in Teilzeit absolvieren. Damit können junge Menschen ihre Zeit flexibler einteilen. Außerdem können junge Menschen neben dem Freiwilligendienst auch noch anderen Tätigkeiten oder ihren Hobbies nachgehen. Durch die Änderung könnten mehr junge Menschen Interesse haben einen Freiwilligendienst zu machen.

Außerdem soll die Obergrenze für ein mögliches monatliches Taschengeld für die jungen Freiwilligenerhöht werden. Nach der Änderung können sie maximal 584 Euro im Monat bekommen. Bisher waren es maximal 484 Euro im Monat. Wenn junge Menschen mehr Taschengeld bekommen, könnten sie sich eher für einen Freiwilligendienst entscheiden. Außerdem können die jungen Menschen dadurch entlastet werden und machen sich vielleicht weniger Sorgen um ihre finanzielle Situation.

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