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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
22. Apr. 2026 14. Sept. 2026

Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) (Stand: 23.03.2026) Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) (Stand: 12.08.2026)

Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

  • Durch das Gesetz soll die sogenannte Inklusive Lösung umgesetzt werden. Damit soll die Jugendhilfe Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen anbieten. Das soll unabhängig davon sein, ob Jugendliche eine Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind.
  • Durch das Gesetz sollen die Leistungen der Hilfe zur Erziehung und die Leistungen der Eingliederungshilfe zusammengeführt werden. Bisher war das Sozialamt in den meisten Fällen für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Das Jugendamt war nur für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung zuständig. Zu seelischen Behinderungen zählen zum Beispiel psychische Erkrankungen. In Zukunft soll das Jugendamt für alle Leistungen für Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig sein. Dies kann dazu beitragen, dass junge Menschen mit und ohne Behinderung einen leichteren Zugang zu den Leistungen des Jugendamtes erhalten und sie besser unterstützt werden können.
  • In Zukunft sollen die Erziehungsbedarfe und Eingliederungsbedarfe eines jungen Menschen gemeinsam betrachtet werden. Dadurch können Jugendliche Hilfen zur Erziehung und Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig voneinander oder auch gleichzeitig beziehen. Das war bislang schon möglich. In Zukunft könnten die betroffenen jungen Menschen Hilfen und Leistungen erhalten, die ihren individuellen Bedarfen besser entsprechen. Denn die Bedarfe können gemeinsam betrachtet werden, wodurch zielgenau Hilfen erbracht werden können.
  • Die Verfahrenslotsen Verfahrenslotsen sind besonders ausgebildete Beraterinnen und Berater, die beim Jugendamt arbeiten. Sie unterstützen junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien dabei, Leistungen zu beantragen und zu erhalten. Verfahrenslotsen sollen die jungen Betroffenen beraten, welche Leistungen es für sie gibt und wie man sie beantragen kann. soll es in Zukunft weiterhin geben. Dadurch können junge Menschen und ihre Sorgeberechtigten weiterhin unterstützt werden, wenn sie Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen und nutzen wollen.
  • Jugendliche und junge Erwachsene sollen in Zukunft grundsätzlich Angebote der Jugendsozialarbeit erhalten. Das können zum Beispiel Angebote an Schulen sein. Angebote der Jugendsozialarbeit sollen den Hilfen zur Erziehung vorgehen. Jugendsozialarbeit und Hilfe zur Erziehung haben unterschiedliche Ziele. Es ist wichtig, dass junge Menschen auch in Zukunft die richtige Hilfe für sich erhalten. Es müssen auch genug Angebote für alle jungen Menschen bereitstehen.
  • Jugendliche mit einem Unterstützungsbedarf sollen in der Schule oder an der Hochschule durch dort vorhandene Fachkräfte unterstützt werden können. So können junge Menschen einfach Zugang zu Unterstützung erhalten. Sie brauchen dafür keine Diagnose. Wenn es notwendig ist, können junge Menschen weiterhin eine eigene Hilfe für sich erhalten.
  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Restaurants Bier oder Wein trinken, wenn ihre Eltern dabei sind. Das soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Alkohol zu trinken hat besonders für junge Menschen gesundheitliche Folgen. Vor diesen Folgen könnten junge Menschen besser geschützt werden. Ihre Eltern könnten sich der Folgen von Alkohol eher bewusst sein.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

  • Durch das Gesetz soll eine Klausel zur Erprobung eingeführt werden. Der Bund will mit der Klausel erproben, also herausfinden, ob es besser ist, die Hilfen zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für junge Menschen zusammenzuführen. Häufig ist das Sozialamt für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Das Jugendamt ist nur für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung zuständig. Zu seelischen Behinderungen zählen zum Beispiel psychische Erkrankungen. Die Erprobung endet am 31. Dezember 2032. Wenn eine Kommune an der Erprobung teilnimmt, ist das Jugendamt für alle Leistungen für Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig. Dies kann dazu beitragen, dass junge Menschen mit und ohne Behinderung einen leichteren Zugang zu den Leistungen des Jugendamtes erhalten. Zudem könnte das Jugendamt die Bedürfnisse junger Menschen gemeinsam betrachten, wodurch junge Menschen leichter die passende Hilfe erhalten könnten.
  • Es ist unklar, wie viele Kommunen an der Erprobung teilnehmen werden. Es kann sein, dass der Aufwand für die Teilnahme für manche Kommunen zu groß ist. Denn sie müssen sehr genau über die Umsetzung der Erprobung in ihrem Antrag informieren. Sie könnten zunächst bis zum Jahr 2033 abwarten und schauen, ob es eine Regelung für alle geben wird.
  • Die  Verfahrenslotsen Verfahrenslotsen sind besonders ausgebildete Beraterinnen und Berater, die beim Jugendamt arbeiten. Sie unterstützen junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien dabei, Leistungen zu beantragen und zu erhalten. Verfahrenslotsen sollen die jungen Betroffenen darüber beraten, welche Leistungen es für sie gibt und wie man sie beantragen kann. soll es in Zukunft weiterhin geben. Dadurch können junge Menschen und ihre Sorgeberechtigten weiterhin unterstützt werden, wenn sie Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen und nutzen wollen.
  • Jugendliche und junge Erwachsene sollen in Zukunft grundsätzlich Angebote der Jugendsozialarbeit erhalten, wenn diese mindestens gleich gut geeignet sind wie Hilfen zur Erziehung. Mehrere Fachkräfte sollen gemeinsam entscheiden, welche Leistungen der junge Mensch erhält. Angebote der Jugendsozialarbeit können zum Beispiel Angebote an Schulen sein. Jugendsozialarbeit und Hilfe zur Erziehung haben unterschiedliche Ziele. Es ist wichtig, dass junge Menschen auch in Zukunft die richtige Hilfe für sich erhalten. Es müssen auch genug Angebote für alle jungen Menschen bereitstehen.
  • Jugendliche mit einem Unterstützungsbedarf sollen in der Schule durch dort vorhandene Fachkräfte unterstützt werden können. So können junge Menschen einfach Zugang zu Unterstützung erhalten. Sie brauchen dafür keine Diagnose. Wenn es notwendig ist, können junge Menschen weiterhin eine eigene Hilfe für sich erhalten.
  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit Bier oder Wein trinken, wenn ihre Eltern dabei sind. Das betrifft zum Beispiel Restaurantbesuche mit den Eltern. Die Ausnahme vom Alkoholverbot soll es künftig nicht mehr geben. Alkohol zu trinken hat besonders für junge Menschen gesundheitliche Folgen. Vor diesen Folgen könnten junge Menschen besser geschützt werden. Ihre Eltern könnten sich der Folgen von Alkohol eher bewusst sein.

 

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