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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
21. Dez. 2023

Einsatz von V-Personen

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation (Stand 19.12.2023)

Ressort: Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz soll den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) Vertrauenspersonen sind Leute, die die Polizeiarbeit mit der heimlichen Weitergabe von Informationen aus einem kriminellen Umfeld unterstützen. Vertrauenspersonen sind keine Polizistinnen oder Polizisten. Sie sind meistens bereits Teil eines kriminellen Umfeldes und sollen dabei helfen Straftaten aufzuklären. in der Polizeiarbeit gesetzlich regeln. Die Polizei arbeitet mit V-Personen, um Straftaten aufzuklären. Bis jetzt gab es nur eine allgemeine Regelung für den Einsatz als V-Person bei der Polizeiarbeit. In Zukunft soll ein Gesetz den Einsatz und die Einsatzvoraussetzungen genau regeln.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind alle jungen Menschen betroffen die noch nicht 18 Jahre alt sind und die Polizei bei der Aufklärung von Straftaten unterstützen könnten.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

In Zukunft sollen Minderjährige nicht als V-Person für Ermittlungen der Polizei eingesetzt werden können. Dies kann wichtig für den Schutz von Minderjährigen sein. Junge Menschen können oft nicht einschätzen, welches Risiko und welche Folgen mit einem Einsatz als V-Person für die Polizei verbunden ist. Wenn sie erst gar nicht als V-Person eingesetzt werden können, sind sie diesem Risiko auch nicht ausgesetzt. Die Regelung kann Minderjährigen davor schützen, sie sich gegen ihre Familie oder Freundinnen und Freunde stellen müssen, falls diese Straftaten begehen.

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