Was regelt das geplante Gesetz?
Mit dem Gesetz soll das Bundespersonalvertretungsgesetz erneuert werden. Das Bundespersonalvertretungsgesetz regelt zum Beispiel die Wahl oder die Aufgaben von Personalvertretungen Zu der Personalvertretung gehören zum Beispiel Personalräte oder Jugendvertretungen und Auszubildendenvertretungen. im öffentlichen Dienst auf Bundesebene.
In Zukunft sollen jugendliche Beschäftigte schon ab 16 Jahren berechtigt werden, ihre Stimme bei der Wahl des Personalrats abzugeben. Das Wahlalter soll hier also für das aktive Wahlrecht Das „aktive Wahlrecht“ bedeutet, dass man bei den Wahlen abstimmen darf. abgesenkt werden. Für das passive Wahlrecht Das „passive Wahlrecht“ bedeutet, dass man bei Wahlen selbst als Bewerberin oder Bewerber antreten darf. soll das Mindestalter von 18 Jahren weiter bestehen bleiben.
Für die Wahl zu den Jugendvertretungen und Auszubildendenvertretungen soll die Altersgrenze aufgehoben werden. Alle jugendlichen Beschäftigten bis 18 Jahre und alle Personen in einer Berufsausbildung sollen berechtigt sein, an dieser Wahl teilzunehmen. Sie können ihre Stimme abgeben und auch selbst antreten.
Auch sollen die allgemeinen Aufgaben des Personalrats näher bestimmt werden. In Zukunft soll konkret im Gesetz stehen, dass der Personalrat die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf fördern soll.
Welche jungen Menschen sind betroffen?
Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die in einer Bundesbehörde ausgebildet werden oder arbeiten und in denen die Auszubildenden und Beschäftigten durch eine Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung oder einen Personalrat vertreten werden.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
Wenn das Wahlalter für jugendliche Beschäftigte bei den Personalratswahlen auf 16 Jahre abgesenkt wird, können auch die jüngeren Beschäftigten stärker beteiligt werden. Außerdem können ihre Interessen berücksichtigt werden. Diese Interessen können möglicherweise von den Interessen der volljährigen Beschäftigten abweichen: zum Beispiel, wenn es um Fragen zum Ausbildungsstatus geht.
Als Aufgabe des Personalrats soll konkret die Förderung von Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf im Gesetz genannt werden. Möglicherweise werden dann weitere Maßnahmen entwickelt oder umgesetzt werden, um die Vereinbarkeit zu fördern. Zum Beispiel kann jungen Eltern der Alltag mit Beruf und Familie erleichtert werden, ohne etwa zu große finanzielle Einbußen zu haben.