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09. Juni 2026

Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (Stand: 26.05.2026)

Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Welche jungen Menschen sind betroffen?

  • Junge Menschen bis 27 Jahre mit Hochschulabschluss, die an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeiten und eine Doktorarbeit schreiben wollen
  • Studierende bis 27 Jahre, die als studentische Hilfskraft an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeiten

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Mit dem Gesetz soll die Dauer der Arbeitsverträge in der Wissenschaft angepasst werden. Dadurch sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre berufliche Zukunft besser planen können.

  • Der erste Arbeitsvertrag an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung soll nicht kürzer als drei Jahre sein. Dies kann zu besseren Beschäftigungsbedingungen für junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beitragen und ihnen mehr Planungssicherheit verschaffen.
  • Für die Zeit vor der Doktorarbeit und für die Zeit nach der Doktorarbeit stehen jeweils sechs Jahre zur Verfügung. Nicht genutzte Zeiten vor Abschluss der Doktorarbeit sollen in Zukunft nicht mehr auf die sechs Jahre nach der Doktorarbeit angerechnet werden. Dadurch könnten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach der Doktorarbeit Arbeitsverträge für eine kürzere Zeit erhalten. Sie könnten während der Doktorarbeit weniger motiviert sein, die Doktorarbeit in weniger als sechs Jahren abzuschließen
  • Studentische Hilfskräfte sollen in Zukunft länger an der Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeiten dürfen. Die Höchstdauer steigt von sechs auf acht Jahre. Besonders Studierende könnten von der Änderung profitieren, die für ihr Studium länger brauchen.

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