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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
09. März 2021

Barrierefreiheitsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BFG) (Stand 01.03.2021)

Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Was regelt das geplante Gesetz?

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre junge Menschen bis 18 Jahren betroffen, die arbeiten. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Berufsausbildung handeln. Das kann auch eine Vollzeitbeschäftigung oder ein Nebenjob sein (zum Beispiel Zeitungen austragen).

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Bisher muss ein Landesausschuss für Jugendarbeitsschutz gebildet werden. Durch das Gesetz sollen die Länder in Zukunft nicht mehr verpflichtet werden, Landesausschüsse für Jugendarbeitsschutz zu bilden. Sie sollen nur nach Bedarf gebildet werden können.

Das kann dazu führen, dass in Zukunft möglicherweise nicht mehr ausreichend auf die Bedarfe des Jugendarbeitsschutzes hingewiesen werden könnte. Denn Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz beraten Behörden in Angelegenheiten des Jugendarbeitsschutzes. Sie machen zum Beispiel Vorschläge, damit die Gesundheit junger Menschen nicht gefährdet wird, wenn sie arbeiten. Wenn in Zukunft also nicht mehr immer Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz gebildet werden müssen, könnte der Bedarf zum gesundheitlichen Schutz und der Arbeitsfähigkeit junger Menschen nicht mehr so stark durch die Behörde beachtet werden. Wenn die Ausschüsse dann fehlen, können sie auch keinen Einfluss etwa auf den Arbeitsschutz junger Menschen nehmen.

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