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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
14. Mai 2019

ATA-OTA-Gesetz

Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (Stand: 01.04.2019)

Ressort: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will, dass die Ausbildung der Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten und die Ausbildung der Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten in Deutschland einheitlich geregelt wird. Mit dem Gesetz sollen so die beiden Berufe festgeschrieben und staatlich anerkannt werden. Damit soll erreicht werden, dass die Ausbildungen und Berufe innerhalb Deutschlands auf dem gleichen Niveau sind und sie als Gesundheitsberufe gestärkt und attraktiver werden.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind junge Menschen bis 27 Jahre, die sich für eine Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistenz oder zur Operationstechnischen Assistenz ab dem 1. Januar 2021 interessieren.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Das Gesetz kann für junge Menschen verbesserte Bildungs- und Ausbildungsbedingungen schaffen. Denn die einheitliche Regelung kann dazu führen, dass die Ausbildung junger Menschen in allen Bundesländern inhaltlich gleich ist und dadurch gleichermaßen anerkannt und geschätzt wird. Dadurch können junge Menschen einfacher überall in Deutschland die Ausbildung machen. So können sie später auch überall in diesen Berufen arbeiten. Außerdem können junge Menschen finanziell entlastet werden, weil sie nun in ihrer Ausbildung angemessenen bezahlt werden sollen.

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