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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
18. Juni 2019

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) (Stand: 12.06.2019)

Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will, dass Menschen, die für ihre pflegebedürftigen oder behinderten Angehörigen Unterhalt zahlen müssen, finanziell entlastet werden. Betroffen sind zum Beispiel diejenigen, die Pflegekosten für die Eltern zahlen, wenn die Eltern das nicht selbst können. Auch betroffen sind Eltern, die ein behindertes volljähriges Kind haben und sich an den Pflegekosten beteiligen. Mit dem Gesetz sollen Angehörige von pflegebedürftigen oder behinderten Menschen nur noch dann Unterhalt zahlen müssen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Für junge Menschen mit einer Behinderung soll ein Ausbildungsbudget geschaffen werden. Mit den Geldern, die das Budget bereitstellt, soll zum Beispiel ihr Ausbildungsgehalt gezahlt werden. Dadurch sollen sie leichter einen Ausbildungsplatz außerhalb von Einrichtungen wie Behindertenwerkstätten finden und gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung lernen können.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren, die ihre Eltern per Gesetz finanziell unterstützen müssen. Außerdem sind junge volljährige Menschen mit einer Behinderung betroffen, die noch nicht 27 Jahre alt sind.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Durch das Gesetz kann sich die finanzielle Lage vieler junger Menschen ändern. Junge Menschen müssen die Kosten für die Pflege ihrer Eltern erst dann übernehmen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Bisher mussten sie in der Regel schon dann Kosten übernehmen, wenn sie mehr als 21.600 Euro netto pro Jahr verdient haben. Das Einkommen der Ehepartnerin oder des Ehepartners soll bei der Berechnung des Betrages nicht mehr hinzugerechnet werden. Es zählt nur das Einkommen des Kindes selbst. Das kann sich auf das Leben junger Menschen auswirken. Denn Elternunterhalt zahlen zu müssen war oft Grund, nicht zu heiraten, um nicht durch das Hinzurechnen des Gehalts der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners in Zahlungspflicht zu kommen. Die bessere finanzielle Lage kann ihnen also mehr Möglichkeiten bieten, ihr Leben nach ihren Vorstellungen selbstbestimmter zu gestalten.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass junge Menschen mit pflegebedürftigen Eltern weniger Angaben über ihre finanzielle Lage machen müssen. Für sie konnte dies schwierig sein, wenn sie zum Beispiel noch in der Ausbildung waren und wenig Erfahrung mit dem Ausfüllen von Formularen hatten. Schwierig konnte es auch sein, weil sich ihr Einkommen möglicherweise oft verändert hat und sie jede Änderung melden mussten. Die neue Regelung entlastet sie daher auch zeitlich.
Für junge Menschen mit einer Behinderung können sich die Chancen verbessern, leichter einen Ausbildungsplatz außerhalb von Einrichtungen wie Behindertenwerkstätten zu finden und gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung zu lernen. Damit kann sich ihr Zugang zum Ausbildungsmarkt verbessern. Als Azubi zusammen mit Menschen ohne Behinderung zu lernen, kann sich positiv auf das Gefühl von sozialem Zusammenhalt auswirken.

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