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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
19. Okt. 2020

Änderung Jugendschutzgesetz

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (Stand: 10.02.2020)

Ressort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz soll das Jugendschutzgesetz geändert werden. Es sollen sogenannte Schutzziele festgelegt werden. So sollen Kinder und Jugendliche zum Beispiel vor Medien geschützt werden, die sie in ihrer Entwicklung zu selbstständigen Personen beeinträchtigen oder gefährden könnten. Zu diesen sogenannten entwicklungsbeeinträchtigenden Medien zählen zum Beispiel Medien, die ängstigend sind oder Gewalt befürworten.

In Zukunft sollen auch Filmplattformen und Spielplattformen verpflichtet werden, Medien mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten deutlich zu kennzeichnen. Diese Pflicht soll für die Plattformen gelten, die Filme oder Spiele gesammelt als eigene Inhalte und für den ständigen Abruf anbieten und mehr als eine Million Nutzerinnen und Nutzern haben. Auch sollen zum Beispiel jugendgefährdende Medien nicht an Orten gezeigt werden, zu denen Kinder und Jugendliche Zugang haben.

Außerdem soll zum Beispiel von Anbietern wie Facebook, YouTube oder Instagram ein für Kinder und Jugendliche gut bedienbares Meldeverfahren bereitgestellt werden.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre junge Menschen unter 18 Jahren betroffen, die digitale Medien nutzen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Durch die Einführung von Schutzzielen können junge Menschen besser vor Gewalt geschützt werden. Denn diese Schutzziele können dazu führen, dass jungen Menschen der Zugang zum Beispiel zu Medien, die Gewalt befürworten, erschwert wird.

Die Pflicht für Filmplattformen und Spielplattformen Medien mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten mit einer Altersangabe zu kennzeichnen, kann für junge Menschen einen Schutz und eine Orientierungshilfe darstellen. Sie können weniger den Gefahren von jugendgefährdenden Medien ausgesetzt sein und deshalb weniger seelisch belastet werden.

Auch die Möglichkeit entwicklungsbeeinträchtigende Medien leichter zu melden, kann junge Menschen vor Gewalt schützen. Beleidigende oder diskriminierende Inhalte in den Medien können durch das Meldeverfahren möglicherweise schneller unterbunden werden. Außerdem sind sie selbst in der Lage, diese Inhalte zu melden. Das kann sie in ihren individuellen Rechten stärken und sie vor Internet-Mobbing schützen.

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