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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
23. Juni 2023

Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft (Stand 19.06.2023)

Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz sollen sich die Beschäftigungsbedingungen und die Karrieremöglichkeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessern.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffene sind junge Menschen bis 27 Jahre mit Hochschulabschluss (wie z.B. einem Masterabschluss), die das Interesse haben, an einer Hochschule und Forschungseinrichtung zu arbeiten und ihre Doktorarbeit zu schreiben.

Auch sind junge Studentinnen und Studenten betroffen, die einen Nebenjob als studentische Hilfskraft an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung haben.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Bisher haben viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nur kurze Arbeitsverträge. Meist gelten diese für weniger als ein Jahr. Aus diesem Grund überlegen viele junge Menschen, die zum Beispiel einen Masterabschluss haben, ob sie in Zukunft an einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung arbeiten und einen Doktor machen wollen. Mit dem Gesetz sollen in Zukunft daher für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verbindlichere Mindestvertragslaufzeiten geschaffen werden. Das bedeutet, dass der Erstvertrag mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mindestens eine Laufzeit von drei Jahren haben soll. Dadurch können junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und junge Nachwuchswissenschaftler ihre Zukunft und ihre Karriere möglicherweise besser planen.

Außerdem sollen mit dem Gesetz studentische Hilfskräfte länger an der Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeiten dürfen − insgesamt nun acht Jahre anstatt sechs Jahre. Dadurch könnten Studentinnen und Studenten, die länger für ihr Studium brauchen, während ihrer gesamten Studienzeit als studentische Hilfskraft arbeiten. Sie können damit ihrem Nebenjob mit einer inhaltlichen Anknüpfung an ihr Studium länger nachgehen.

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