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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
04. Juli 2022 05. Sept. 2022

8. SGB IV-Änderungsgesetz

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG) (Stand: 24.06.2022) Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) (Stand: 29.08.2022)

Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Was regelt das geplante Gesetz?

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre junge Studierende betroffen, die einen Nebenjob haben und gesetzlich krankenversichert In Deutschland muss jeder Mensch eine Krankenversicherung haben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für eine Krankenversicherung. Die meisten Menschen haben eine gesetzliche Krankenversicherung. Das sind zum Beispiel die meisten Arbeitnehmer, Auszubildende und Studierende. sind.

Auch sind junge selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten betroffen, die neu in ihrem Beruf anfangen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Im Moment müssen junge Studierende ihrem Arbeitgeber eine aktuelle Studienbescheinigung Eine Studienbescheinigung ist ein Nachweis, der zeigt, dass eine Person an einer Universität oder Hochschule studiert. In der Studienbescheinigung steht auch was die Person studiert und wie lange sie schon studiert. Alle 6 Monate gibt es eine neue Studienbescheinigung. geben, wenn sie einen neuen Nebenjob anfangen. Auch müssen sie ihrem Arbeitgeber für jedes neue Semester die aktuelle Studienbescheinigung geben. Mit dem Gesetz müssen sie das nicht mehr tun, wenn sie gesetzlich versichert sind. Denn Arbeitgeber sollen in Zukunft bestimmte Informationen zu den Studierenden, die im Nebenjob bei ihnen arbeiten und gesetzlich versichert sind, direkt bei der Krankenkasse elektronisch abrufen müssen. Zum Beispiel das Datum, an dem die jungen Menschen das Studium angefangen haben und die aktuelle Studienbescheinigung. Diese Informationen braucht der Arbeitgeber. Denn so kann er zum Beispiel feststellen, ob er für die Studierenden, die bei ihm arbeiten, Beiträge für die Krankenversicherung zahlen muss. Junge Studierende müssen die Studienbescheinigung dann nicht mehr jedes Semester ihrem Arbeitgeber geben. Das kann junge Studierende zeitlich entlasten. Das gilt aber nur für Studierende mit gesetzlicher Krankenversicherung. Studierende mit privater Krankenversicherung Einige Menschen müssen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die besonders viel Lohn bekommen oder Beamte. Aber sie müssen trotzdem eine Krankenversicherung haben. Diese Menschen sind dann meistens in einer privaten Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung kann zum Beispiel auch Dinge bezahlen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlen darf. müssen die Informationen zu ihrem Studium immer noch selbst ihrem Arbeitgeber geben.

Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger sind, können sich zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Junge Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger verdienen oft noch nicht so viel Geld und haben vielleicht nicht so viel Erfahrung mit Krankenversicherungen. Daher kann es sein, dass sie die finanziellen Risiken bei der Wahl der Versicherung nicht so gut einschätzen können. Sie entscheiden sich dann manchmal für eine private Krankenversicherung, weil diese am Anfang günstiger sein kann. Im Moment können sie in den ersten drei Jahren entscheiden, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Danach können sie nicht mehr wechseln. Sie müssen dann, wenn sie älter sind, oft Beiträge für die private Krankenkasse zahlen, die höher sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Manchmal haben Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten aber nur wenig Geld und können die hohen Beiträge nicht bezahlen. Deshalb soll es nun eine neue Regelung geben: Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die wenig Geld verdienen und privat krankenversichert sind, kommen nach den ersten sechs Jahren im Beruf automatisch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung. Junge Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die privat versichert sind und nicht so viel Geld verdienen, müssen sich dann nicht so viele Sorgen machen, dass sie dauerhaft in der privaten Krankenversicherung bleiben müssen. Denn die Beiträge für die private Krankenversicherung können vor allem im Alter sehr teuer werden.

Was regelt das geplante Gesetz?

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre junge selbständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten betroffen, die neu in ihrem Beruf anfangen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Selbständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten im Berufsanfang können sich zwischen einer gesetzlichen In Deutschland muss jeder Mensch eine Krankenversicherung haben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für eine Krankenversicherung. Die meisten Menschen haben eine gesetzliche Krankenversicherung. Das sind zum Beispiel die meisten Arbeitnehmer, Auszubildende und Studierende. und einer privaten Krankenversicherung Einige Menschen müssen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die besonders viel Lohn bekommen oder Beamte. Aber sie müssen trotzdem eine Krankenversicherung haben. Diese Menschen sind dann meistens in einer privaten Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung kann zum Beispiel auch Dinge bezahlen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlen darf. entscheiden. Junge Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger verdienen oft noch nicht so viel Geld und haben vielleicht nicht so viel Erfahrung mit Krankenversicherungen. Daher kann es sein, dass sie die finanziellen Risiken bei der Wahl der Versicherung nicht so gut einschätzen können. Sie entscheiden sich dann manchmal für eine private Krankenversicherung, weil diese am Anfang günstiger sein kann. Im Moment können sie in den ersten drei Jahren entscheiden, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Danach können sie nicht mehr wechseln. Wenn Sie älter sind, müssen sie dann oft höhere Beiträge für die private Krankenkasse zahlen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Manchmal haben Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten aber nur wenig Geld und können die hohen Beiträge nicht bezahlen. Deshalb soll es nun eine neue Regelung geben: Künstlerinnen und Künstler und  Publizistinnen und Publizisten mit weniger Einkommen und einer privaten Krankenversicherung kommen nach den ersten sechs Jahren im Beruf automatisch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung. Junge Künstlerinnen und Künstler und  Publizistinnen und Publizisten mit weniger Einkommen und einer privaten Krankenversicherung müssen sich dann nicht so viele Sorgen machen, dass sie dauerhaft in der privaten Krankenversicherung bleiben müssen. Denn die Beiträge für die private Krankenversicherung können vor allem im Alter sehr teuer werden.

In einer früheren Fassung des Gesetzes sollten Studierende nicht mehr jedes Semester eine aktuelle Studienbescheinigung Eine Studienbescheinigung ist ein Nachweis, der zeigt, dass eine Person an einer Universität oder Hochschule studiert. In der Studienbescheinigung steht auch was die Person studiert und wie lange sie schon studiert. Alle 6 Monate gibt es eine neue Studienbescheinigung. an ihren Arbeitgeber schicken müssen. Das hätten die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Studierenden hätten damit Zeit gespart. Diese Regelung wurde aber im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses wieder gestrichen. Studierende müssen dadurch weiterhin ihre Studienbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen.

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