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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
23. Okt. 2019

7. SGB IV-Änderungsgesetz

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) (Stand: 25.09.2019)

Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz sollen junge Menschen, die die Schule beenden, ohne eine Ausbildung oder eine Arbeit in Aussicht zu haben, frühzeitig Informationen durch die Agentur für Arbeit über Unterstützungsmöglichkeiten erhalten. Die Agentur für Arbeit soll dann mit jungen Menschen in Kontakt treten und ihnen diese Informationen bereitstellen, wenn sie die Unterstützungsmöglichkeiten oder die Beratungsangebote der Agentur für Arbeit bisher noch nicht nutzen.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 – 27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre, die zum Beispiel die Schule mit einem schlechten oder keinem Abschluss verlassen und in naher Zukunft wahrscheinlich keine Ausbildung finden werden.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Wenn junge Menschen in Zukunft früher als bisher Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit erhalten, können sich ihre Bildungsbedingungen und Bildungsmöglichkeiten verbessern. Denn sie können auch Informationen dazu erhalten, wie sie eine Ausbildung finden können oder welche Möglichkeiten es im sogenannten Übergangsbereich gibt. Bei Maßnahmen im Übergangsbereich können sie zum Beispiel einen Schulabschluss erlangen oder einen vorhandenen Schulabschluss verbessern.

Durch das Gesetz kann die Agentur für Arbeit mit den jungen Menschen in Kontakt treten, ohne dass sie diesen Wunsch geäußert haben. Dadurch könnten sie sich diskriminiert fühlen. Es könnte bei ihnen der Eindruck entstehen, dass sie keine oder nur geringe Chancen haben, eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle zu finden.

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