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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
30. Okt. 2025

Verfolgung Menschenhandel

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 (Stand: 20.10.2025)

Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

  • Zukünftig soll es verboten sein, Minderjährige dazu zu bringen, für Geld sexuelle Handlungen vorzunehmen – auch wenn es dabei nicht um Geschlechtsverkehr geht. Das soll allerdings nicht gelten, wenn schon andere schwerere Straftaten wie Zwangsprostitution Zwangsprostitution bedeutet, dass eine Person gegen ihren Willen sexuelle Handlungen für Geld ausführen muss. Die Betroffenen dürfen nicht selbst entscheiden, ob sie diese Handlungen vornehmen. Zwangsprostitution ist verboten und gilt als Ausbeutung. oder Menschenhandel vorliegen. Auf diese Weise können Minderjährige besser geschützt werden, damit sie keine sexuellen Handlungen gegen Geld ausführen müssen. Wenn die Betroffenen jünger als 14 Jahre alt sind, soll die Strafe höher sein. Sie soll dann zwischen einem Jahr und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe betragen. Diese strengeren Strafen können abschrecken und die besonders schutzbedürftigen jungen Menschen besser schützen.
  • Es soll in Zukunft auch strafbar sein, wenn jemand sexuelle Dienste von Minderjährigen für Geld nutzt. Dabei soll es egal sein, wie alt der Täter ist und ob es Körperkontakt mit den betroffenen jungen Menschen gibt oder nicht. Auf diese Weise sollen Lücken im geltenden Strafrecht geschlossen werden. Minderjährige könnten dadurch besser vor sexueller Gewalt geschützt werden.
  • Das neue Gesetz kann außerdem dabei helfen, Minderjährige vor sogenannten „Taschengeld-Treffen“ zu schützen. Dabei schicken junge Menschen zum Beispiel sexuelle Bilder oder Videos gegen Geld. Viele junge Menschen wissen allerdings nicht, welche Gefahren mit solchen Treffen oder Angeboten verbunden sind.
  • Menschenhandel ist in Deutschland verboten. Mit dem Gesetz sollen die verschiedenen Formen von Ausbeutung bei Menschenhandel genauer beschrieben und erweitert werden. Neu ist, dass auch die Zwangsheirat ausdrücklich als eine Form der Ausbeutung gelten soll. Die Regel kann dabei helfen, junge Menschen besser vor Menschenhandel zu schützen und den Opferschutz insgesamt stärken.

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