Welche jungen Menschen sind betroffen?
- Betroffene sind junge Menschen unter 18 Jahren, über die ein familiengerichtliches Verfahren Familiengerichtliche Verfahren sind solche Verfahren vor Gericht, bei denen es um Familiensachen und Familienstreitsachen geht. Familiensachen können zum Beispiel Kindschaftssachen und Abstammungssachen sein. Als Kindschaftssachen gelten unter anderem Verfahren über das elterliche Sorgerecht, das elterliche Umgangsrecht oder die Vormundschaft über das Kind. Bei Abstammungsverfahren kann zum Beispiel das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses festgestellt werden. Bei Familienstreitsachen kann es sich schließlich um Unterhaltssachen handeln. geführt wird.
- Zudem sind junge Menschen unter 18 Jahren betroffen, zwischen deren Eltern es wahrscheinlich zu partnerschaftlicher Gewalt Bei partnerschaftlicher Gewalt handelt es sich um die absichtliche Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung einer anderen Person, mit der man eine Beziehung führt oder früher geführt hat. Auch die Androhung solcher Gewalt und das absichtliche Eindringen in die Wohnung einer anderen Person gehören zum Beispiel dazu. gekommen ist.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
- In familiengerichtlichen Verfahren erhalten Jugendliche Unterstützung durch einen Verfahrensbeistand Ein Verfahrensbeistand setzt sich dafür ein, dass die Interessen der Jugendlichen unter 18 Jahren vor Gericht ausreichend berücksichtigt werden. Er wird in solchen Fällen bestellt, in denen Jugendlichen von einem familiengerichtlichen Verfahren betroffen sind. Das kann zum Beispiel die Scheidung der Eltern sein, bei der auch darüber entschieden wird, welcher Elternteil das Sorgerecht erhält. Der Verfahrensbeistand sorgt dann dafür, dass die Wünsche und Interessen der Kinder und Jugendlichen bei der gerichtlichen Entscheidung eine Rolle spielen. . Das geplante Gesetz will erreichen, dass die Aufgaben des Verfahrensbeistands genauer festgelegt und beschrieben werden. Folgendes soll zum Beispiel ausdrücklich festgeschrieben werden: In Zukunft soll der Verfahrensbeistand Jugendliche unter 18 Jahren über den Ablauf und den möglichen Ausgang des familiengerichtlichen Verfahrens informieren. Außerdem müssen die Eltern der betroffenen Jugendlichen dann ein Gespräch zwischen den Jugendlichen und dem Verfahrensbeistand ermöglichen. Auf diese Weise können die Interessen und das Wohl der Jugendlichen besser berücksichtigt werden.
- Familiengerichte sollen in Zukunft auch den Schutzbedarf von Kindern und Jugendlichen herausfinden und diesen berücksichtigen, wenn zwischen den Eltern der Kinder und Jugendlichen wahrscheinlich partnerschaftliche Gewalt stattfindet. Gewalt und Streit zwischen den Eltern kann für Kinder und Jugendliche sehr belastend sein. Wenn die Interessen des Jugendlichen stärker beachtet werden, kann ihre physische und psychische Gesundheit positiv beeinflusst werden.