Welche jungen Menschen sind betroffen?
- Betroffen sind junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren, die in Gewahrsam Wenn jemand in Gewahrsam genommen wird, dann wird er oder sie von der Polizei festgehalten und darf für eine bestimmte Zeit nicht weggehen. Die betroffene Person ist dann unter der Kontrolle der Polizei, zum Beispiel, wenn sie sich oder andere in Gefahr bringt oder die Polizei etwas klären muss. Der Gewahrsam ist aber keine Strafe wie im Gefängnis. der Bundespolizei genommen werden.
- Betroffen sind zudem junge Menschen von 12 bis 17 Jahren, deren personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten enthalten Informationen über eine Person. Dazu gehören zum Beispiel ihr Name, Alter, Aussehen sowie ihre Adresse. von der Bundespolizei gespeichert werden.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
Das Bundespolizeigesetz soll neu gefasst werden.
- Wenn die Bundespolizei junge Menschen im Alter unter 18 Jahren in Gewahrsam nimmt, soll sie dies ausdrücklich in kindgerechter Weise tun. Insbesondere sollen die kinderspezifischen Bedürfnisse der jungen Menschen beachtet werden. Das kann helfen, die seelische Belastung durch eine Ingewahrsamnahme Wenn jemand durch die Polizei in Gewahrsam genommen wird, nennt man das eine Ingewahrsamnahme. zu verringern. Außerdem bekommen die betroffenen Jugendlichen so mehr rechtliche Sicherheit. Es ist aber noch nicht klar, was genau „kindgerechte Weise“ bedeutet und ob die Bundespolizistinnen und -polizisten dafür eine besondere Schulung bekommen.
- Zudem soll die Bundespolizei Jugendliche im Alter unter 18 Jahren künftig informieren, wenn sie personenbezogene Daten der Jugendlichen speichert. Die Jugendlichen sollen aber nur dann informiert werden, wenn sie dafür alt und reif genug sind. So wird ihr Recht gestärkt, über die Verwendung der eigenen Daten Bescheid zu wissen und mitzubestimmen, was damit passiert. Bislang wurden in solchen Fällen nur die sorgeberechtigten Personen der betroffenen Minderjährigen informiert. Der Gesetzentwurf erklärt jedoch nicht, wie genau die Bundespolizei überprüfen soll, ob ein Jugendlicher reif genug ist und ob die Bundespolizistinnen und -polizisten für die Informierung der Jugendlichen besonders geschult werden.