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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
15. Apr. 2019

Hebammenreformgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung (Hebammenreformgesetz – HebRefG) (Stand: 20.03.2019)

Ressort: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will für junge Menschen den Hebammenberuf attraktiver machen und die Ausbildung verbessern. Auch werdende Mütter sollen von den Änderungen einen Vorteil haben, damit sie eine umfassende Hebammenversorgung erhalten. Dafür ist geplant, dass junge Menschen in Zukunft nicht mehr die Hebammenschule besuchen, sondern ihre Ausbildung an einer Hochschule abschließen. Als Voraussetzungen für dieses duale Studium müssen sie Fachabitur, Abitur oder eine Ausbildung im Bereich Pflege haben, wie zum Beispiel als Krankenschwester oder Krankenpfleger. Das Studium soll 6 bis 8 Semester dauern. Die Studierenden sollen ihre praktischen Erfahrungen in Praxiseinrichtungen, zum Beispiel im Krankenhaus, sammeln. Der Beruf soll nun für Menschen aller Geschlechter „Hebamme“ heißen.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind zum Beispiel junge Menschen bis 27 Jahre, die sich für ein Studium zur Hebamme interessieren oder die bereits eine Hebammenausbildung haben. Auch junge werdende Mütter können betroffen sein, wenn sie eine Betreuung durch eine Hebamme in Anspruch nehmen wollen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Das Gesetz kann für junge Menschen verbesserte Bildungsbedingungen schaffen, da sie eine umfassendere Ausbildung erhalten sollen. Für junge Menschen, die kein Fachabitur, Abitur oder eine Pflegeausbildung vorweisen, wird es allerdings schwerer Hebamme zu werden, weil sie nicht die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung erfüllen. Da sich die meisten Hochschulen in größeren Städten befinden, müssen viele junge Menschen vielleicht länger zur Ausbildungsstätte fahren oder sogar umziehen.

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