Welche jungen Menschen sind betroffen?
- Betroffen sind junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren, die nach Europa geflüchtet sind, für Deutschland einen Asylantrag Ein Asylantrag muss in dem Land gestellt werden, in dem eine Person Asyl erhalten möchte. Sobald der Asylantrag gestellt wurde, beginnt das Asylverfahren. gestellt haben und während ihres Asylverfahrens in Haft genommen werden sollen.
- Betroffen sind zudem unbegleitete minderjährige Geflüchtete Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden Kinder und Jugendliche genannt, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer für sie Verantwortlichen aus ihrem Heimatland in ein anderes Land flüchten. Um minderjährige Geflüchtete kümmert sich das Jugendamt. zwischen 12 und 17 Jahren, die alleine nach Europa gekommen sind und die für Deutschland ebenfalls einen Asylantrag gestellt haben.
- Betroffen sind außerdem junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren, deren Minderjährigkeit durch eine öffentliche Stelle, wie zum Beispiel dem Jugendamt, festgestellt wird.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
- In Zukunft sollen minderjährige junge Menschen, die einen Asylantrag für Deutschland gestellt haben, in Asylverfahrenshaft Auf richterliche Anordnung kann eine Person während ihres Asylverfahrens in einer speziellen Einrichtung untergebracht und dort festgehalten werden. Das nennt sich Asylverfahrenshaft. Es müssen spezielle Haftgründe vorliegen. Als Haftgrund gilt zum Beispiel, dass die Asylverfahrenshaft erforderlich sein muss, um die Identität der Person zu überprüfen oder festzustellen, die einen Asylantrag gestellt hat. Das Ziel der Asylverfahrenshaft ist es, das Asylverfahren geordnet abzuschließen oder eine Abschiebung vorzubereiten, falls der Asylantrag abgelehnt wird. Die Haft dauert nur so lange, wie sie nötig ist. genommen werden können. Dies soll jedoch nur in Ausnahmefällen passieren können. Die jungen Menschen sollen dann in Einrichtungen untergebracht werden, die sie für die Dauer ihrer Haft nicht verlassen können. Dadurch können die Freiheitsrechte Freiheitsrechte garantieren, dass jeder Mensch in Freiheit und selbst entscheiden kann, wie er sein Leben gestalten möchte. Dazu gehören zum Beispiel die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Reisefreiheit und Versammlungsfreiheit. In Deutschland sind diese Rechte durch das Grundgesetz geschützt. der jungen Betroffenen eingeschränkt werden. Hierzu gehört zum Beispiel auch ihr Recht auf Bildung.
- Auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, sollen in Zukunft in Asylverfahrenshaft genommen werden können. Dies darf jedoch nur geschehen, wenn sie dadurch geschützt werden. Wie genau ihr Schutzbedarf festgestellt wird, erklärt das Gesetz allerdings nicht. Daher ist unklar, wann eine Hafteinrichtung für den Schutz junger Menschen besser geeignet ist als eine Inobhutnahme Inobhutnahme bedeutet, dass ein Kind oder Jugendlicher vom Jugendamt vorübergehend in Schutz genommen wird, zum Beispielwenn es familiäre Probleme gibt und ein Kind zu Hause nicht mehr sicher ist. Das Jugendamt sorgt dann dafür, dass das Kind an einem sicheren Ort untergebracht wird, zum Beispiel in einem Heim. durch die Jugendhilfe.
- Das Gesetz bestimmt auch, dass minderjährige junge Geflüchtete während der Asylverfahrenshaft Zugang zu Bildungsangeboten bekommen sollen. Darauf kann allerdings verzichtet werden, wenn ihre Haftdauer sehr kurz ist. Gerade für junge Menschen kann das belastend sein, da sie durch Bildungsangebote auch Kontakt zu Gleichaltrigen bekommen.
- Es sollen künftig noch weitere Regeln für Asylverfahren von minderjährigen Geflüchteten eingeführt werden. Zum Beispiel sollen die Jugendämter dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gehört zum Bundesministerium des Innern und ist zuständig für alle Aufgaben, die es im Bereich Migration und Flüchtlinge gibt. Das BAMF prüft zum Beispiel alle Asylanträge und entscheidet auch über diese. mitteilen, was sie über das Alter der minderjährigen Geflüchteten wissen. Die Entscheidung, ob minderjährige Geflüchtete in Deutschland bleiben dürfen, kann dadurch schneller getroffen werden. Manche minderjährige Geflüchtete könnten dem Jugendamt jedoch weniger vertrauen und weniger gut mit ihm zusammenarbeiten, wenn sie wissen, dass Informationen über ihr Alter weitergegeben werden.
Welche jungen Menschen sind betroffen?
- Betroffen sind junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren, die nach Deutschland geflüchtet sind und hier einen Asylantrag Ein Asylantrag muss in dem Land gestellt werden, in dem eine Person Asyl erhalten möchte. Sobald der Asylantrag gestellt wurde, beginnt das Asylverfahren. gestellt haben.
- Betroffen sind zudem junge Menschen bis 27 Jahren, die schon in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben. Darunter besonders betroffen sind junge Menschen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
Mit dem Gesetz sollen die deutschen Regelungen an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems angepasst werden.
- In Zukunft sollen minderjährige Asylbewerberinnen und Asylbewerber in besonderen Ausnahmefällen inhaftiert werden können. Sie sollen dann in sogenannte Asylverfahrenshaft Auf richterliche Anordnung kann eine Person während ihres Asylverfahrens in einer speziellen Einrichtung untergebracht und dort festgehalten werden. Das nennt sich Asylverfahrenshaft. Es müssen spezielle Haftgründe vorliegen. Als Haftgrund gilt zum Beispiel, dass die Asylverfahrenshaft notwendig sein muss, um die Identität der Person zu überprüfen. Das Ziel der Asylverfahrenshaft ist es, das Asylverfahren abzuschließen oder eine Abschiebung vorzubereiten, falls der Asylantrag abgelehnt wird. Die Haft dauert nur so lange, wie sie nötig ist. genommen werden können. Die jungen Menschen sollen in Einrichtungen untergebracht werden, die sie nicht verlassen können. Das bedeutet, dass ihre Freiheitsrechte Freiheitsrechte garantieren, dass jeder Mensch in Freiheit lebt und selbst entscheiden kann, wie er sein Leben gestalten möchte. Dazu gehören zum Beispiel Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Reisefreiheit und Versammlungsfreiheit. In Deutschland sind diese Rechte durch das Grundgesetz geschützt. stark eingeschränkt werden können.
- Auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden Kinder und Jugendliche genannt, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer für sie Verantwortlichen aus ihrem Heimatland in ein anderes Land flüchten. Um minderjährige Geflüchtete kümmert sich das Jugendamt. sollen in Asylverfahrenshaft genommen werden können. Dies darf jedoch nur geschehen, wenn die Asylverfahrenshaft ihrem Schutz dient. Sie sollen in speziellen Einrichtungen untergebracht werden, die auf die Bedürfnisse Jugendlicher ausgerichtet sind. Es ist aber unklar, wann eine Hafteinrichtung für den Schutz junger Menschen besser geeignet ist als eine Inobhutnahme Inobhutnahme bedeutet, dass ein Kind oder Jugendlicher vom Jugendamt vorübergehend in Schutz genommen wird, zum Beispielwenn es familiäre Probleme gibt und ein Kind zu Hause nicht mehr sicher ist. Das Jugendamt sorgt dann dafür, dass das Kind an einem sicheren Ort untergebracht wird, zum Beispiel in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe durch die Jugendhilfe.
- Junge Geflüchtete sollen während der Haft weiterhin ein Recht auf Bildung haben und lernen können. Wenn die Haftdauer sehr kurz ist, soll auf Bildungsangebote jedoch verzichtet werden können. Ohne Bildungsangebote können wichtige Kontakte zu Gleichaltrigen sowie Lernmöglichkeiten fehlen.
- Wenn ein Asylantrag bereits in einem anderen EU-Land gestellt wurde, sollen minderjährige Geflüchtete mit ihren Familien in speziellen Aufnahmeeinrichtungen in Deutschland untergebracht werden können. Bei Fluchtgefahr kann bestimmt werden, dass sie die Einrichtungen nachts nicht zwischen 22 und 06 Uhr verlassen dürfen. Für den Schulbesuch soll es jedoch Ausnahmen geben. Dadurch können sie ihr Recht auf Bildung wahrnehmen. Aber ihre Freiheit und ihre soziale Teilhabe kann stark eingeschränkt werden.