Was regelt das geplante Gesetz?
Mit dem Gesetz sollen Ausweisdokumente digitaler werden, wie zum Beispiel der Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel Ausländerinnen und Ausländer brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis. Ihnen wird diese Erlaubnis in Form eines Aufenthaltstitels gegeben. Mit dem Aufenthaltstitel können sich die Menschen ausweisen, wie mit einem Personalausweis. Darin stehen Informationen über die Person. . Die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises Ein Identitätsnachweis ist zum Beispiel ein Personalausweis. Der elektronische Identitätsnachweis ist eine Online-Ausweisfunktion. Damit können Personen sich im Internet verlässlich ausweisen. Der elektronische Identitätsnachweis ist schon im Personalausweis enthalten. Die Abkürzung für den elektronischen Identitätsnachweis ist „eID“. soll in Zukunft einfacher zu nutzen sein.
Welche jungen Menschen sind betroffen?
Betroffen sind zum Beispiel junge Menschen zwischen 14 und 16 Jahren, die schon einen Personalausweis haben und bis jetzt den elektronischen Identitätsnachweis nicht nutzen können.
Außerdem sind junge Menschen betroffen, die bald 14 Jahre alt werden und nach ihrem Geburtstag einen Personalausweis beantragen wollen.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
Bisher dürfen Personen erst ab einem Alter von 16 Jahren die Funktion des elektronischen Identifikationsnachweises nutzen. Durch das Gesetz sollen in Zukunft auch Personen ab 14 Jahre diese Funktion ihres Personalausweises nutzen dürfen. Dadurch können für junge Menschen Vorteile in digitalen Bereichen entstehen. Zum Beispiel können sie dann ihre Identität online nachweisen und sich in Portalen registrieren. Das ist wichtig, wenn sie zum Beispiel gemeinsam mit ihren Eltern ein Konto online eröffnen wollen.
Wenn Jugendliche schon mit 14 Jahren einen elektronischen Identitätsnachweis nutzen können, kann das zum Beispiel ihren Start in einem Nebenjob erleichtern. Denn ihre Lohnabrechnung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen am Ende des Monats vom Arbeitgeber eine Lohnabrechnung. In der Lohnabrechnung können sie zum Beispiel sehen, wie viel Geld sie in dem Monat verdient haben. können viele Menschen heute digital in einem Online-Portal für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abrufen. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis haben sie dann eine weitere Möglichkeit zum Einloggen in das Online-Portal.
Momentan gibt es noch nicht so viele Möglichkeiten, bei denen Jugendliche die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nutzen können. In Zukunft soll es aber mehr Möglichkeiten dafür geben. So könnten junge Menschen zum Beispiel einen Bibliotheksausweis online mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises beantragen. Sie müssen dann nicht extra in die Bibliothek fahren, um sich dort vor Ort auszuweisen. Der Bibliotheksausweis könnte ihnen direkt nach Hause geschickt werden. Sie könnten dann Wegzeiten und Wartezeiten sparen.