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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
14. Apr. 2020

Anpassung Vorschriften an Unionsrecht

Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht (Stand: 08.04.2020)

Ressort: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz soll das Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird geregelt, dass Studierende oder Schülerinnen und Schüler Leistungen zur Unterstützung in der Ausbildung erhalten. Unter dem Begriff BAföG werden diese Leistungen gefasst, die vom deutschen Staat vergeben werden. im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (EU) geändert werden.

Wenn Auszubildende bis zum Ende des Übergangszeitraums nach dem EU-Austritt einen Ausbildungsabschnitt im Vereinigten Königreich beginnen oder weiterführen, sollen sie in Zukunft nach wie vor BAföG bis zum Abschluss oder Abbruch ihres Ausbildungsabschnitts erhalten. Ein Ausbildungsabschnitt ist zum Beispiel ein Bachelorstudium.

Ohne diese Neuregelung könnten Auszubildende nur für eine schon begonnene Ausbildung im Vereinigten Königreich Großbritannien oder Nordirland BAföG für die Dauer von maximal einem Jahr bekommen.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12-27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die während der Übergangszeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU einen Ausbildungsaufenthalt in diesen Ländern durchführen und BAföG erhalten wollen. Dies können zum Beispiel Studierende sein.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Durch das Gesetz können junge Menschen finanziell entlastet werden, die zum Beispiel während der Übergangszeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zum Beispiel ein Studium in Großbritannien oder Nordirland beginnen wollen. Durch die Änderungen können sie in Zukunft nach wie vor BAföG für ihre komplette Ausbildung erhalten.

Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU würden zum Beispiel junge Studierende ohne diese Änderung nur noch maximal ein Jahr BAföG erhalten. Sie würden sich dann möglicherweise aus finanziellen Gründen nicht für einen Ausbildungsaufenthalt in diesen Ländern entscheiden. Die Neuregelung kann sich daher förderlich auf die Bildungsbedingungen und Bildungsmöglichkeiten betroffener junger Menschen auswirken.

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