Was ist der Jugend-Check? Was macht das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC)? Kann man beim Jugend-Check mitmachen? Wir haben häufige Fragen gesammelt und geben Antworten.
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Ziel des Jugend-Checks ist es, die Gesetzgebung in Deutschland jugendgerechter zu machen. Jugend meint das Alter zwischen 12 und 27 Jahren. Jugendgerecht bedeutet dabei, dass die Auswirkungen auf junge Menschen schon bei der Entstehung neuer Gesetze mitgedacht werden. Dazu schauen wir vom KomJC uns ein geplantes Gesetz der Bundesregierung genau an und prüfen, welche Auswirkungen für junge Menschen zu erwarten sind. Wenn wir mit der Prüfung fertig sind, schreiben wir die Ergebnisse in einem Jugend-Check auf und veröffentlichen ihn. Den Jugend-Check geben wir zur Unterstützung an die Politikerinnen und Politiker weiter. Diese können sich dann informieren und das Gesetz noch einmal verändern, damit die Bedürfnisse junger Menschen berücksichtigt werden oder damit es durch das Gesetz keine unerwünschten Auswirkungen auf junge Menschen gibt.
Das KomJC prüft Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Dabei stellen wir die Frage: Sind junge Menschen von dem Entwurf anders betroffen als andere Bevölkerungsgruppen ? Lautet die Antwort ja, wird ein Jugend-Check erstellt und veröffentlicht. Im Jugend-Check beantworten wir diese Fragen: Wo im Leben junger Menschen kann das geplante Gesetz Auswirkungen haben? Wie sehen diese Auswirkungen aus?
In den Bundesministerien werden Entwürfe für neue Gesetze erarbeitet. Diese Entwürfe heißen „Referentenentwürfe“. Sie werden vom KomJC geprüft und bei Auswirkungen auf junge Menschen wird ein Jugend-Check erstellt und veröffentlicht.
Jeder „Referentenentwurf“ wird nach einer Zeit der Beratung von der Bundesregierung als „Regierungsentwurf“ beschlossen. Es kann sein, dass der Gesetzentwurf sich noch einmal verändert hat. Das passiert vor allem, wenn darüber zwischen den unterschiedlichen Bundesministerien diskutiert wurde. Wenn es große Änderungen gibt, aktualisiert das KomJC den Jugend-Check und veröffentlicht auch diese Version.
Der Jugend-Check zum „Referentenentwurf“ und der Jugend-Check zum „Regierungsentwurf“ werden dann gemeinsam auf unserer Website angezeigt.
Die Prüfung läuft beim Jugend-Check in zwei Schritten ab: Zuerst kommt eine Vorprüfung. Dabei finden wir heraus, ob das neue Gesetz überhaupt Auswirkungen auf junge Menschen hat, die sich von den Auswirkungen auf andere Gruppen unterscheiden. Manchmal lautet die Antwort darauf „Nein“. Dann führen wir keine Hauptprüfung durch und schreiben auch keinen Jugend-Check.
Das KomJC prüft keine geplanten Gesetze aus dem Bundestag oder dem Bundesrat. Auch geplante Gesetze der Bundesländer und Regelungen von Kommunen prüft das KomJC nicht. Es gibt aber Bundesländer mit eigenem Jugend-Check wie den Jugend-Check Thüringen.
Das KomJC legt großen Wert auf die Meinungen junger Menschen. Junge Menschen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache: Wir beziehen ihre unterschiedlichen Erfahrungen durch regelmäßige Veranstaltungen in unsere Arbeit mit ein. Ziel dieser Beteiligungen ist es, die Lebenswirklichkeit junger Menschen im Prüfinstrument und in den Jugend-Checks angemessen abzubilden. Wir haben auch eigene Angebote für junge Menschen, wie diese Jugend-Seite und unsere Jugend-Check-App.
Mehr zu unseren Beteiligungsveranstaltungen kann man hier lesen.
Was ist der Jugend-Check?
Hier erfährst du, wie der Jugend-Check funktioniert und weshalb es ihn gibt.
Unsere Geschichte
Den Jugend-Check gibt es seit 2017. Was seither geschehen ist, erfährst du hier.