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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
12. März 2024

UV-Weiterentwicklungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz – UV-Weiterentwicklungsgesetz) (Stand 21.02.2024)

Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Was regelt das geplante Gesetz?

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffene sind junge Menschen bis 27 Jahren, die an einer Hochschule studieren.

Betroffene sind außerdem Frühstudierende und Jungstudierende. Das sind Schülerinnen und Schüler, die besonders begabt sind und deshalb schon an einer Hochschule studieren.

Betroffen sind außerdem junge Menschen bis 27 Jahre, die sich auf eine Stelle beworben haben und von dem Unternehmen zum Beispiel zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wurden.

Außerdem betroffen sind junge Menschen, die einen internationalen Freiwilligendienst Bei einem internationalen Freiwilligendienst können junge Menschen im Alter bis 27 Jahre ins Ausland gehen und sich dort engagieren, z.B. in Schulen oder im Naturschutz. Dafür gibt es gesetzlich geregelte Programme, z.B. „weltwärts“ oder den „Internationalen Jugendfreiwilligendienst“. Der Freiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate. machen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

In Zukunft sollen Studierende auch dann unfallversichert sein, wenn sie für eine Prüfung eine bestimmte Leistung außerhalb der Hochschule erbringen müssen. Das kann zum Beispiel eine Straßenumfrage sein. Die Änderung kann dazu führen, dass Studierende in Zukunft besser vor den gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt werden. Sie können zum Beispiel eine bezahlte hochwertige medizinische Versorgung erhalten oder müssten Fahrtkosten zum Arzt nicht selbst bezahlen. Außerdem könnten sie Kosten sparen, da sie möglicherweise keine private Unfallversicherung abschließen müssten.

Junge Menschen sollen in Zukunft auch bei Bewerbungsgesprächen gesetzlich unfallversichert sein, wenn sie sich selbst auf die Stelle beworben haben. Bisher haben Bewerberinnen und Bewerber nur dann Versicherungsschutz, wenn sie auf Wunsch der Agentur für Arbeit an den Gesprächen teilnehmen. Wenn sie in Zukunft zum Beispiel auf dem Weg zum Bewerbungsgespräch einen Unfall haben, können sie nun besser vor den gesundheitlichen und finanziellen Folgen des Unfalls geschützt werden.

Bisher sind Freiwilligendienstleistende des Programmes „weltwärts“ und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes nicht in ihrer Freizeit unfallversichert. Durch das Gesetz sollen in Zukunft unter bestimmten Umständen auch in ihrer Freizeit unfallversichert sein. Dadurch können junge internationale Freiwilligendienstleistende umfassender vor den gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt werden. Sie müssen möglicherweise auch keine private Unfallversicherung abschließen und sparen dadurch zusätzliche Versicherungskosten.

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