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Tierwohlkennzeichengesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz – TierWKG) (Stand: 07.06.2018)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das geplante Gesetz gibt Bauern und Bäuerinnen die Möglichkeit, ihre tierischen Produkte freiwillig mit einem „Tierwohllabel“ zu kennzeichnen. Das Label sieht man zum Beispiel auf der Verpackung. Dann weiß man, dass bei der Herstellung strengere Regeln als normalerweise gelten. Wenn ein Bauer oder eine Bäuerin das Tierwohllabel verwenden möchte, müssen sie ihre Tiere besser behandeln, als es vom Tierschutz vorgeschrieben wird. Wie sie die Tiere behandeln müssen, wird noch festgelegt: Zum Beispiel, wie groß die Ställe sein müssen, wie sie bei Transporten behandelt werden müssen und wie die Schlachtung ablaufen darf. Nur wenn diese Regeln eingehalten werden, dürfen die Bäuerinnen und Bauern das Siegel auf die Verpackung des fertigen Produkts drucken. Ob die Regeln wirklich eingehalten werden, wird geprüft. Wer das Siegel benutzt, obwohl die Regeln gar nicht eingehalten werden, wird bestraft.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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