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Qualifizierungs­chancengesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) (Stand: 30.08.2018)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfacher eine Weiterbildung machen können – egal wie alt sie sind, welche Ausbildung sie haben und wo sie arbeiten. Damit das klappt, bekommen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Zuschuss vom Staat zu dem Lohn der Personen, die sich weiterbilden. In bestimmten Fällen soll es auch möglich sein, dass ein Teil der Kosten für die Weiterbildung übernommen wird. Auch Menschen, die gerade Arbeitslosengeld I oder II bekommen, sollen einen besseren Zugang zu Weiterbildungen bekommen. Durch das Gesetz soll die Bundesagentur für Arbeit mehr Beratung für Weiterbildungen anbieten. Zudem soll es einfacher werden, Arbeitslosengeld I zu erhalten. Zum Beispiel muss man im Moment noch in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate gearbeitet haben. Der Gesetzentwurf will diesen Zeitraum auf zweieinhalb Jahre verlängern. Die Beiträge, die man zur Arbeitslosenversicherung zahlt, sollen auch gesenkt werden: Von 3,0 Prozent auf 2,6 Prozent.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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