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Patientendaten-Schutzgesetz

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur. Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG (Stand: 04.02.2020)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz sollen schnelle digitale Lösungen im Bereich Gesundheit geschaffen werden. Dafür soll zum Beispiel eine App entwickelt und bereitgestellt werden, mit der Versicherte elektronische Rezepte einsehen oder in der Apotheke einlösen können.
Außerdem soll es in Zukunft möglich sein, Facharzt-Überweisungen digital übermitteln zu lassen.
Auch Regelungen über die elektronische Patientenakte sollen erweitert werden. Diese Akte können Patientinnen und Patienten freiwillig nutzen. Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, welche Daten und Dokumente in der elektronischen Akte gespeichert oder gelöscht werden sollen und wer Zugriff auf diese Patientenakte haben soll.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe12 – 27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die bei einer Krankenkasse versichert sind und zum Beispiel eine elektronische Patientenakte nutzen wollen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Durch die Regelungen zur elektronischen Patientenakte können junge Versicherte in ihren individuellen Rechten gestärkt werden. Denn sie können nun selbst bestimmen, welche Daten gespeichert, gelöscht oder ausgelesen werden dürfen. Allerdings könnte es auch dazu führen, dass sie durch die Nutzung der Patientenakten eine Kontrolle über ihre persönlichen Daten verlieren.

Auch kann der digitale Zugriff auf die elektronische Patientenakte oder die Nutzung einer App für elektronische Rezepte, zum Beispiel durch ein Smartphone oder Tablet, für die Gesundheit jüngerer Menschen nützlich sein. Junge Menschen zählen zu der Gruppe Menschen, die am häufigsten das Internet über solche mobilen Geräte nutzen. Sie können sich in Zukunft mit der elektronischen Patientenakte zum Beispiel einfacher über anstehende Impfungen informieren.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

Zum ausführlichen Jugend-Check
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