Welche jungen Menschen sind betroffen?
- Betroffen sind junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren, die mit ihren Eltern nach Europa gekommen sind und für die in Deutschland ein Asylantrag Ein Asylantrag muss in dem Land gestellt werden, in dem eine Person Asyl erhalten möchte. Sobald der Asylantrag gestellt wurde, beginnt das Asylverfahren. gestellt wurde.
- Betroffen sind außerdem unbegleitete minderjährige Geflüchtete zwischen 12 und 17 Jahre Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden Kinder und Jugendliche genannt, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer für sie Verantwortlichen aus ihrem Heimatland in ein anderes Land flüchten. Um minderjährige Geflüchtete kümmert sich das Jugendamt. , die alleine nach Europa gekommen sind und die für Deutschland ebenfalls ein Asylantrag gestellt haben.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
- In Zukunft sollen minderjährige junge Menschen, die einen Asylantrag für Deutschland gestellt haben, in „Asylverfahrenshaft“ Auf richterliche Anordnung kann eine Person während ihres Asylverfahrens in einer speziellen Einrichtung untergebracht und dort festgehalten werden. Das nennt sich Asylverfahrenshaft. Es müssen spezielle Haftgründe vorliegen. Als Haftgrund gilt zum Beispiel, dass die Asylverfahrenshaft erforderlich sein muss, um die Identität der Person zu überprüfen oder festzustellen, die einen Asylantrag gestellt hat. Das Ziel der Asylverfahrenshaft ist es, das Asylverfahren geordnet abzuschließen oder eine Abschiebung vorzubereiten, falls der Asylantrag abgelehnt wird. Die Haft dauert nur so lange, wie sie nötig ist. genommen werden können. Dies soll nur in Ausnahmefällen passieren können. Die jungen Menschen sollen dann in Einrichtungen untergebracht sein, die sie für die Dauer ihrer Haft nicht verlassen können. Dadurch können die jungen Betroffen in ihren Freiheitsrechten Freiheitsrechte garantieren, dass jeder Mensch in Freiheit und selbst entscheiden kann, wie er sein Leben gestalten möchte. Dazu gehören zum Beispiel die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Reisefreiheit und Versammlungsfreiheit. In Deutschland sind diese Rechte durch das Grundgesetz geschützt. eingeschränkt werden. Hierzu gehört zum Beispiel auch ihr Recht auf Bildung.
- Auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, sollen in Zukunft in Asylverfahrenshaft genommen werden können. Dies darf jedoch nur geschehen, wenn sie dadurch geschützt werden. Wie genau ihr Schutzbedarf festgestellt wird, erklärt das Gesetz allerdings nicht. Daher ist unklar, wann eine Hafteinrichtung für den Schutz junger Menschen besser geeignet ist als eine Inobhutnahme durch die Jugendhilfe Inobhutnahme bedeutet, dass ein Kind oder Jugendlicher vom Jugendamt vorübergehend in Schutz genommen wird, zum Beispielwenn es familiäre Probleme gibt und ein Kind zu Hause nicht mehr sicher ist. Das Jugendamt sorgt dann dafür, dass das Kind an einem sicheren Ort untergebracht wird, zum Beispiel in einem Heim. .
- Das Gesetz sagt auch, dass während der Asylverfahrenshaft das Alter der Jugendlichen berücksichtigt werden soll. Allerdings wird hier nicht genau beschrieben, wie dies stattfinden soll und wie insbesondere die Interessen, Sorgen oder Wünsche von jungen Menschen beachtet werden können.
Welche jungen Menschen sind betroffen?
- Betroffen sind junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren, die mit ihren Eltern nach Europa gekommen sind und für die in Deutschland ein Asylantrag Ein Asylantrag muss in dem Land gestellt werden, in dem eine Person Asyl erhalten möchte. Sobald der Asylantrag gestellt wurde, beginnt das Asylverfahren. gestellt wurde.
- Betroffen sind außerdem unbegleitete minderjährige Geflüchtete Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden Kinder und Jugendliche genannt, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer für sie Verantwortlichen aus ihrem Heimatland in ein anderes Land flüchten. Um minderjährige Geflüchtete kümmert sich das Jugendamt. zwischen 12 und 17 Jahre, die alleine nach Europa gekommen sind und die für Deutschland ebenfalls ein Asylantrag gestellt haben.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
- In Zukunft sollen minderjährige junge Menschen, die einen Asylantrag für Deutschland gestellt haben, in Asylverfahrenshaft Auf richterliche Anordnung kann eine Person während ihres Asylverfahrens in einer speziellen Einrichtung untergebracht und dort festgehalten werden. Das nennt sich Asylverfahrenshaft. Es müssen spezielle Haftgründe vorliegen. Als Haftgrund gilt zum Beispiel, dass die Asylverfahrenshaft erforderlich sein muss, um die Identität der Person zu überprüfen oder festzustellen, die einen Asylantrag gestellt hat. Das Ziel der Asylverfahrenshaft ist es, das Asylverfahren geordnet abzuschließen oder eine Abschiebung vorzubereiten, falls der Asylantrag abgelehnt wird. Die Haft dauert nur so lange, wie sie nötig ist. genommen werden können. Dies soll nur in Ausnahmefällen passieren können. Die jungen Menschen sollen dann in Einrichtungen untergebracht sein, die sie für die Dauer ihrer Haft nicht verlassen können. Dadurch können die jungen Betroffen in ihren Freiheitsrechten Freiheitsrechte garantieren, dass jeder Mensch in Freiheit und selbst entscheiden kann, wie er sein Leben gestalten möchte. Dazu gehören zum Beispiel die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Reisefreiheit und Versammlungsfreiheit. In Deutschland sind diese Rechte durch das Grundgesetz geschützt. eingeschränkt werden. Hierzu gehört zum Beispiel auch ihr Recht auf Bildung.
- Auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, sollen in Zukunft in Asylverfahrenshaft genommen werden können. Dies darf jedoch nur geschehen, wenn sie dadurch geschützt werden. Wie genau ihr Schutzbedarf festgestellt wird, erklärt das Gesetz allerdings nicht. Daher ist unklar, wann eine Hafteinrichtung für den Schutz junger Menschen besser geeignet ist als eine Inobhutnahme Inobhutnahme bedeutet, dass ein Kind oder Jugendlicher vom Jugendamt vorübergehend in Schutz genommen wird, zum Beispielwenn es familiäre Probleme gibt und ein Kind zu Hause nicht mehr sicher ist. Das Jugendamt sorgt dann dafür, dass das Kind an einem sicheren Ort untergebracht wird, zum Beispiel in einem Heim. durch die Jugendhilfe.
- Das Gesetz sagt auch, dass minderjährige junge Geflüchtete während der Asylverfahrenshaft Zugang zu Bildungsangeboten bekommen sollen. Darauf kann allerdings verzichtet werden, wenn ihre Haftdauer sehr kurz ist. Gerade für junge Menschen kann das belastend sein, da sie durch Bildungsangebote auch Kontakt zu Gleichaltrigen bekommen.