Welche jungen Menschen sind betroffen?
- Betroffen sind junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren, die mit ihren Eltern nach Deutschland eingereist sind und für die in Deutschland einen Asylantrag Ein Asylantrag muss in dem Land gestellt werden, in dem eine Person Asyl erhalten möchte. Sobald der Asylantrag gestellt wurde, beginnt das Asylverfahren. gestellt wurde. Sie sind von dem Gesetz betroffen, wenn sie während ihres Asylverfahrens In einem Asylverfahren wird geprüft, ob eine Person in Deutschland das Recht auf Asyl hat. Asyl bedeutet, dass die verfolgte Person in Deutschland aufgenommen wird und Schutz erhält, zum Beispiel weil im Herkunftsland Krieg herrscht oder die Person politisch verfolgt wird. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete: Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden Kinder und Jugendliche genannt, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer für sie Verantwortlichen aus ihrem Heimatland in ein anderes Land flüchten. Um minderjährige Geflüchtete kümmert sich das Jugendamt. eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.
- Betroffen sind außerdem (unbegleitete) Geflüchtete zwischen 12 und 17 Jahren Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden Kinder und Jugendliche genannt, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder anderer für sie Verantwortlichen aus ihrem Heimatland in ein anderes Land flüchten. Um minderjährige Geflüchtete kümmert sich das Jugendamt. , für deren Unterbringung das Jugendamt zuständig ist und für die ein Antrag auf Asyl gestellt wurde. Sie sind von dem Gesetz betroffen, da sie zurzeit einen uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitshilfe und Krankenhilfe erhalten.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
- In Zukunft sollen minderjährige Kinder von Asylantragsstellenden uneingeschränkt Hilfen zur Gesundheit beanspruchen können. Zurzeit sind minderjährige Kinder von Personen die einen Asylantrag gestellt haben im Gegensatz zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in der medizinischen Versorgung benachteiligt. Sie werden nur bei akuten Krankheitsfällen und Schmerzzuständen behandelt. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete erhalten im Gegensatz umfassende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, da für ihre Unterbringung das Jugendamt zuständig ist. Mit dem Gesetz sollen minderjährige Kinder von Asylantragsstellen den gleichen Zugang zu Leistungen der medizinischen Versorgung erhalten wie Kinder und Jugendliche mit deutscher Staatsbürgerschaft und unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Dies kann sich förderlich auf die Gesundheit betroffener junger Menschen auswirken. Sie können dann zum Beispiel eine medizinische Behandlung bei chronischen Erkrankungen Chronische Erkrankungen sind Krankheiten, die lang andauern und nicht vollständig geheilt werden können. in Anspruch nehmen.
- Längere medizinische Behandlungen sollen nicht nach dem 18. Geburtstag beendet werden müssen. Die angefangenen Behandlungen sollen in Zukunft auch nach dem 18. Geburtstag fortgeführt werden können. Dies kann sich förderlich auf die Gesundheit junger Geflüchteter auswirken. Auch unbegleitete Minderjährige profitieren davon, da ihre Behandlungen nach geltendem Recht auch mit dem 18. Geburtstag enden. Wenn eine medizinische Behandlung weitergeführt wird, können die jungen Betroffenen von wirksamen Heilmethoden und Therapiemethoden profitieren. Behandlungen können dann solange sie notwendig sind fortgeführt werden ohne dass junge Betroffene Sorge haben müssen, wer die Behandlung bezahlt.